Aktualisiert 1. Oktober 2020
Reglement über die allgemeinen Bedingungen für
Weiterbildungsangebote der Berufsfachschule Uster
1. Geltungsbereich
Das vorliegende Reglement stützt sich auf § 31 Abs. 1, § 32 und § 43 Abs. 1 lit. c EG BBG und
regelt als Vollzugshilfe das Angebot an berufsorientierter sowie allgemeiner Weiterbildung
an der Berufsfachschule Uster.
2. Anmeldung zu einem Weiterbildungsangebot
Anmeldungen zu Angeboten berufsorientierter oder allgemeiner Weiterbildungen erfolgen
ausschliesslich online über die Website der Berufsfachschule oder schriftlich. Es bestehen
hierfür Anmeldeformulare.
Bei Anmeldungen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der Inhaberin/des
Inhabers der elterlichen Sorge erforderlich.
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Eingangsbestätigung per Email ausgestellt, wobei
diese nicht als Durchführungsbestätigung gemäss Ziff. 3 dieses Reglements gilt. Die
Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildungsdauer.
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende einverstanden, dass die Anmeldedaten
für interne Zwecke und offizielle Statistiken elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie
zu persönlich adressierten Werbezwecken verwendet werden können. Diese Einwilligung
kann jederzeit per Email oder per Schreiben beim zuständigen Weiterbildungssekretariat
der Berufsfachschule widerrufen werden.
3. Durchführung eines Weiterbildungsangebots
Bis spätestens eine Woche vor Kurs-/Lehrgangsbeginn werden die Angemeldeten schriftlich
per Briefpost oder per Email über die Durchführung eines Weiterbildungsangebots
informiert. Änderungen im Terminplan, von Unterrichtsinhalten oder von Dozierenden
bleiben vorbehalten.
Die Durchführung kann von einer Mindestanzahl Teilnehmenden abhängig gemacht werden
und auch sonst aus wichtigen Gründen abgesagt werden. In diesem Fall wird das Kursgeld
erlassen oder, sofern bereits bezahlt, zurückerstattet. Bei Absagen besteht kein Anspruch
auf Schadenersatz.
Aufgrund von Feiertagen kann die Anzahl der effektiv erteilten Lektionen eines
Weiterbildungsangebots von der angegebenen Lektionenzahl abweichen.
4. Kursorganisation bei Einflüssen aus nicht vorhersehbaren Ereignissen
Die Berufsfachschule behält sich vor, infolge nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. bei
Epidemien oder Pandemien) den Präsenzunterricht einzustellen und ein Distanz-LernAngebot einzurichten, wenn ein Unterrichten im Klassenzimmer nicht umgesetzt werden
kann. Die Kurskosten bleiben in solchen Fällen unverändert und es besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung. Es ist Sache der Teilnehmenden für die persönliche IT-Ausrüstung besorgt zu sein, um das Distanz-Lern-Angebot beanspruchen zu können.
5. Kursgelder und Zahlungsfristen
Die Kursgelder für gebuchte Weiterbildungsangebote sind in der Regel vor Beginn zu
bezahlen, spätestens jedoch innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist.
Weiterbildungsangebote die länger als 6 Monate dauern, werden in Teilbeträgen in
Rechnung gestellt. Ratenzahlungen müssen bei der Berufsfachschule vorgängig beantragt
und von dieser genehmigt werden. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ausnahmen
bleiben vorbehalten.
Bei einem Eintritt nach Kursbeginn ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Es besteht in
solchen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermässigung.
Preisanpassungen in laufenden Kursen und Lehrgängen aufgrund wichtiger Gründe oder
behördlicher Anordnung bleiben vorbehalten.
6. Abmeldungen
Abmeldungen von einem Weiterbildungsangebot sind per Schreiben oder per E-Mail an das
Weiterbildungssekretariat der Berufsfachschule zu richten. Das nicht rechtzeitige Einzahlen
des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
6.1. Abmeldungen vor Kursbeginn
Bei Abmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn eintreffen, wird eine
Annullationsgebühr von 10% des gesamten Kursgeldes, im Minimum aber CHF 50.-, im
Maximum CHF 200.-, in Rechnung gestellt.
6.2. Abmeldungen nach Kursbeginn
Bei Abmeldungen nach Kursbeginn oder bei unbegründetem Fernbleiben sind die
gesamten Kosten geschuldet.
Wird das Kursgeld in mehreren Teilbeträgen bezahlt, so ist eine Abmeldung spätestens
30 Tage vor der Fälligkeit des nächsten Teilbetrages einzureichen. Erfolgt eine
Abmeldung zu spät, ist der folgende Teilbetrag geschuldet.
7. Subjektfinanzierung bei Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen
Bei Lehrgängen zur Vorbereitung von eidgenössisch anerkannten Abschlüssen gemäss
Verzeichnis des Staatsekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gelten die
entsprechenden eidgenössischen Bestimmungen.
8. Lehrmittel und Prüfungsgebühren
Die Kosten für Lehrmittel und externe Prüfungsgebühren sind nicht im Kursgeld enthalten.
Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Gebühren für
externe Prüfungen werden in der Regel direkt von der entsprechenden Prüfungsorganisation
erhoben.
9. Ausschluss
Die Schulleitung behält sich vor, Kursteilnehmende aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung vom Kurs bzw. vom Lehrgang auszuschliessen. Als wichtige Gründe gelten
insbesondere:
a) schwerwiegenden Verstösse gegen die Hausordnung,
b) wiederholte Beeinträchtigung des Unterrichtsbetriebs,
c) Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung.
Es bleibt in diesen Fällen das gesamte Kursgeld geschuldet. Ein Anspruch auf Rückerstattung
von weiteren Kurskosten besteht nicht.
10. Bedingungen von externen Prüfungsanbietern
Bei externen Prüfungen gelten die Bedingungen des externen Anbieters. Bei Nichteinhalten
dieser Bedingungen übernimmt die Berufsfachschule Uster keine Haftung. Das rechtzeitige
Einholen der Informationen über die Prüfungsbedingungen eines externen Anbieters ist
Sache der Teilnehmenden.
11. Schulferien und Feiertage
Der Unterricht findet während der Öffnungszeiten des Bildungszentrums Uster statt. In den
Schulferien und an Samstagen vor den Schulferien, an offiziellen Feiertagen und an deren
Vorabenden (Gründonnerstag vor Karfreitag, Mittwoch vor Auffahrt) sowie am Karsamstag
und während der Auffahrtsbrücke (Donnerstag bis Samstag) ist das Bildungszentrum Uster
geschlossen.
12. Unterrichtsausfall
Ausgefallene Lektionen werden im Grundsatz nachgeholt, sofern sie von der
Berufsfachschule Uster oder durch die beauftragten Dozentinnen und Dozenten verursacht
wurden. Kosten, welche aus Nachholterminen entstehen (z.B. Reise- oder andere Kosten),
werden den Kursteilnehmenden nicht erstattet.
Für von Teilnehmenden nicht besuchte Lektionen erfolgt keine Rückerstattung von
Kursgeld.
13. Versicherung und Haftung
Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Für Diebstahl und Verlust von
Gegenständen kann die Berufsfachschule Uster nicht haftbar gemacht werden. Die
Berufsfachschule Uster haftet zudem nicht für Schäden, die aus den durch sie organisierten
Weiterbildungsangebote entstehen.
14. Schlussbestimmungen
Dieses Reglement wurde vom Rektor der Berufsfachschule Uster am 1. Oktober 2020
erlassen und in Kraft gesetzt.