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Grundbildung

Beratungsstelle für Lehrpersonen, Dozierende und Mitarbeitende der Verwaltung der BFSU


Funktion und Aufgabe

Die Beratungsstelle ist ein Ort, an welchem Lehrpersonen, Dozierende, Mitarbeitende der Verwaltung (inkl. IT-Services) der BFSU ihre Anliegen in Bezug auf deren Tätigkeit im Unterricht, die Zusammenarbeit an der Schule oder weiteren Fragen besprechen können. Die Beratungsstelle hat die Aufgabe, die Themen zu klären und die anfragenden Personen in ihrem Anliegen beratend zu unterstützen. Weiter hat die Beratungsstelle eine Triagefunktion, in dem die anfragenden Personen bei schulinternen Klärungsprozessen unterstützt werden können. Die Beratungsstelle hat damit eine beratende und vermittelnde Funktion. Sie wird ausschliesslich auf Wunsch der anfragenden Personen aktiv. Übersteigt das Anliegen eine beratende oder vermittelnde Funktion (z.B. bei Konfliktmediationen), ist die zuständige Führungsperson der BFSU miteinzubeziehen.

Die Beratungsstelle soll keine ‘Schattenstruktur’ neben der Schulleitung entwickeln, sondern trägt zu einem sich gegenseitig unterstützenden und wertschätzenden Schulklima an der Gesamtschule bei. Die Beratungsstelle ist transparent in das Gesamtsystem der Schule eingebunden. Sie dient im Kern der Stärkung einer optimalen Zusammenarbeit aller Beteiligten und stärkt die Einzelnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

  • Ablauf

    Die Beratungsstelle steht dem Personal der BFSU für telefonische Anfragen und mündliche Beratungen (Einzel oder als Gruppe) zur Verfügung. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt idealerweise per Mail oder telefonisch. Je nach Anliegen wird ein Gesprächstermin vereinbart oder es erfolgt eine telefonische Beratung. Zur Prüfung des Anliegens darf die Beratungsstelle mit weiteren Beteiligten an der BFSU Kontakt aufnehmen, falls die anfragende Person damit einverstanden ist. Der Abschluss des Prozesses kann mündlich oder schriftlich per Mail erfolgen. Es können den anfragenden Personen gegenüber Empfehlungen ausgesprochen werden, jedoch keine Sanktionen. Die Beratungsstelle erstattet jährlich einen Bericht an die Schulleitung über deren Tätigkeit (Anzahl der Fälle, Themen sowie allgemein getroffene Prozessmassnahmen).

  • Kompetenzen

    Die anfragende Person kann die Beratungsstelle dazu ermächtigen, weitere Beteiligte der BFSU in den Beratungsprozess einzubeziehen. Weiter darf die Beratungsstelle Empfehlungen aussprechen. Die Beratungsstelle hat kein Recht auf Einsicht in Personaldossiers oder ähnliche Unterlagen.

  • Schweigepflicht

    Die Beratungsstelle behandelt alle Inhalte der Anfragen vertraulich. Sie gibt keine inhaltlichen Angaben an Personen weiter, welche nicht direkt am Prozess beteiligt sind. Die beiden Berater*innen der Beratungsstelle können sich gegenseitig informieren und beraten.

  • Ausstand

    Ein Mitglied der Beratungsstelle tritt in den Ausstand, wenn sie/er mit den anfragenden oder beteiligten Personen beruflich oder persönlich verknüpft ist.

  • Kosten

    Die Dienstleistungen der Beratungsstelle sind für das Personal der BFSU kostenlos.

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