Abschluss Berufsmaturität Technik (TALS)
Dauer 4 Jahre
Unterrichtstage 2 Tage pro Woche
Standort (Ab Schuljahr 2025/2026)
Schulhaus Schellerstrasse
Schellerstrasse 18
8620 Wetzikon
Die BM 1 Technik ermöglicht Lernenden technischer und gewerblicher Berufe lehrbegleitend die Berufsmaturität zu erwerben. Dadurch erlangen sie eine vertiefte Allgemeinbildung und den prüfungsfreien Zugang zum Fachhochschulstudium.
Bei bestandener Aufnahmeprüfung können Lernende den Berufsmaturitätsunterricht besuchen und diesen mit der Berufsmaturität abschliessen. Die Ausbildung der Automatiker:in, Elektroniker:in und Informatiker:in erfolgt in Uster in integrierten Klassen und teils gemischten Klassen – Berufsmaturität und Berufslehre.
Die Ausbildung der Polymechaniker:innen und Konstrukteur:innen findet in Rüti statt. Die Lernenden gewerblicher Berufe besuchen in Uster den Berufsmaturitätsunterrricht, in Wetzikon den Unterricht in Berufskunde.
Erfahren Sie mehr zum Informationsabend BM 1 Technik:
Der Eintritt in die berufsbegleitende BM1 setzt voraus, dass die kantonal einheitliche Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen bestanden worden ist.
Mit der Berufsmaturität erreichen die Absolventinnen und Absolventen den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule und via Passerelle den Zugang zur Universität und ETH. Sie erleichtert aber auch den Besuch von Ausbildungslehrgängen an höheren Fachschulen und die Weiterbildung im erlernten Beruf.
Der Eintritt in die berufsbegleitende BM1 setzt das Bestehen der kantonal einheitlichen Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen voraus. Diese Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) findet jeweils im März statt und besteht aus einer zweiteiligen Deutschprüfung und einer Mathematikprüfung.
Die Mathematikprüfung umfasst einen Teil. Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Konstruktionswerkzeug (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab) und von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner.
Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.
An der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) zählt die Vorleistungsnote, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
In allen anderen Fällen zählt für die ZAP lediglich die Prüfungsnote.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus der 3. Klasse der Sekundarstufe wird die Vorleistungsnote zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (Arithmetik und Algebra), Französisch, Englisch sowie Natur und Technik berechnet. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet. Massgebend für die Berechnung der Vorleistungsnote ist das letzte reguläre Zeugnis des Semesters, das der ZAP vorangeht.
Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wenn keine Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.
Die Bestehensnorm definiert die Gesamtnote, die mindestens erreicht werden muss, um die ZAP erfolgreich zu bestehen. Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule erfolgt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten eine Gesamtnote von 4.5 erreichen. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote nicht zählt, erfolgt die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule, wenn eine Prüfungsnote von mindestens 4,25 erreicht wurde.
Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauffolgenden Schuljahr. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.
Die Anmeldung ist ab dem 1. Januar 2025 möglich.
Bitte beachten: Es handelt sich nicht um eine Anmeldung zum Lehrgang an einer Berufsmaturitätsschule, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.
Aufnahmeprüfung zur BM 1
Ablauf
08:00 bis 09:30 Uhr | Mathematik |
10:00 bis 10:45 Uhr | Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis |
11:15 bis 12:45 Uhr | Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz) |
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.–. Nach Anmeldeschluss kann diese Gebühr nicht zurückerstattet werden, falls die Aufnahmeprüfung verpasst wurde. Anmeldungen für den prüfungsfreien Übertritt in die Berufsmaturitätsschule sind kostenlos.
Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) Technik, Architektur und Life Sciences (TALS), basiert auf dem additiven Modell. Das heisst, die Lernenden besuchen zusätzlich zum Berufskundeunterricht in ihrem Beruf, die Fächer der Berufsmaturität an der Berufsfachschule Uster.
Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst einen Grundlagen-, einen Schwerpunkt- und einen Ergänzungsbereich. Darin integriert ist das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF), bei dem die Lernenden ein Thema nicht nur in einem, sondern in mehreren Fächern behandeln. Hinzu kommt die Arbeit an einer interdisziplinären Projektarbeit (IDPA), die angeleitet und betreut wird.
Die Fächer des Grundlagenbereichs:
Die Fächer des Schwerpunktbereichs:
Die Fächer des Ergänzungsbereichs:
Gesundheit und Sport:
Der nationale Lehrplan beinhaltet auch obligatorische Sportlektionen. Die Noten in diesem Fach fallen für die Promotion in der Berufsmaturität nicht ins Gewicht.
Statt die Abschlussprüfungen in den Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch zu absolvieren, können Lernende der Berufsmaturitätsschule auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht beigebracht werden. Anerkannt und umgerechnet werden nur die Sprachdiplome, die in den Umrechnungstabellen aufgelistet sind.
Die BFSU bietet freiwillige Sprachaufenthalte in England und Frankreich an.
Lehrjahr | Automatiker:in / Elektroniker:in / Informatiker:in | Gewerbliche Berufe Wetzikon |
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1. Lehrjahr | Donnerstag und Freitag | Freitag |
2. Lehrjahr | Dienstag und Mittwoch | Freitag |
3. Lehrjahr | Montag und Dienstag | Freitag |
4. Lehrjahr | Donnerstag und Freitag | Freitag |
Die Lektionetafel informiert darüber, welche Fächer mit welcher Dotation in den einzelnen Schuljahren unterrichtet werden.
Der Lehrplan definiert das Fachwissen und die Handlungskompetenzen, die den Lernenden vermittelt werden.
Für Lehrmittel ist im Rahmen der vierjährigen Ausbildung mit Auslagen von insgesamt rund CHF 1’200.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sowie Ausgaben im Rahmen der Maturaarbeitswoche sind darin nicht enthalten. Eventuelle Reise-, Schul- und Unterkunftskosten bei freiwilligen Sprachaufenthalten gehen zu Lasten der Teilnehmenden (ca. CHF 1’700.00 je Aufenthalt). Werden während der Lehrzeit Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.
Als moderne, innovative Bildungsinstitution legen wir Wert darauf, unseren Lernenden vielfältige Lerngelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Und dabei auch das zeit- und ortsunabhängige Lernen voranzutreiben.
Absenzen und Verspätungen
Dispensationsgesuche müssen nur für Abwesenheiten von zwei oder mehr Tagen eingereicht werden. Dafür gibt es ein Formular «Dispensationsgesuch», das vollständig ausgefüllt an das Schulsekretariat zu senden ist. Lehrbetriebe können Kollektiv-Dispensationsgesuche per Mail beim Schulsekretariat einreichen; auf der Liste bitte die entsprechenden Lernenden mit Vornamen, Namen und Klassen aufführen. In diesem Fall wird die Abwesenheit als «dispensiert» eingetragen. Kürzere Abwesenheiten werden hingegen als «Absenz» festgehalten. Falls Prüfungen, Tests oder andere obligatorische Anlässe stattfinden, treffen die Lernenden mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im voraus alle notwendigen Abklärungen und Vereinbarungen.
Lernende, die Leistungssport betreiben, können vom Sportunterricht dispensiert werden. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formular «Dispensationsgesuch für Leistungssportler:innen» einzureichen.
Der Verhaltenskodex dienst als Leitfaden, wie wir an der BFSU miteinander umgehen wollen.
Für die Beförderung ins nächste Semester muss der Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern der Berufsmaturität mindestens 4.0 betragen. Ferner dürfen höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sein und die Differenz der beiden zur Note 4.0 den Wert von 2.0 nicht übersteigen. Wer diese Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, was jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung gewährt wird. Werden die Voraussetzung für die definitive Promotion ein zweites Mal nicht erfüllt, werden aus dem Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen und führt die Ausbildung in der Berufslehrklasse weiter.
Auf dem Merkblatt finden Sie wichtige Hinweise zur Notenberechnung in der Berufsmaturität Technik, insbesondere zu den Regeln im Fach Naturwissenschaften (Physik und Chemie) sowie im Interdisziplinären Arbeiten (IDPA und IDAF). Zudem veranschaulicht das Muster des Notenausweises die Notenberechnung fürs BM-Zeugnis.
Statt die Abschlussprüfungen in den Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch zu absolvieren, können Lernende der Berufsmaturitätsschule auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht beigebracht werden. Anerkannt und umgerechnet werden nur die Sprachdiplome, die in den Umrechnungstabellen aufgelistet sind.