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Grundbildung

Kaufleute EFZ M-Profil


Die Ausbildung zur Kauffrau EFZ bzw. zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität (Bezeichnung bis Start 2022: M-Profil) ist die erweiterte Grundbildung für anspruchsvolle kaufmännische Aufgaben. Lehrbegleitend wird die Berufsmaturitätsschule besucht, welche eine vertiefte schulische Ausbildung sowie eine erweiterte Allgemeinbildung ermöglicht.

KV-Lernende des M-Profils verfügen über besonders gute Voraussetzungen für zahlreiche anspruchsvolle Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im kaufmännischen Bereich. Am Ende der Ausbildung wird der Lehrabschluss mit der Berufsmaturität kombiniert – Ihr Türöffner für das Studium an einer Fachhochschule.

Voraussetzungen und Perspektiven

  • Voraussetzungen
    • Sie sind interessiert an einer interessanten Berufslehre und einer erweiterten schulischen Allgemeinbildung und wollen insgesamt mehr leisten.
    • Sie sind eine sehr gute Schülerin/ ein sehr guter Schüler der Sekundarschule – Stammklasse E sowie in Französisch und Mathematik idealerweise das höchste Niveau.
    • Sie möchten nach Ihrer Lehre ein praxisbezogenes Studium an einer Fachhochschule absolvieren und/oder eine höhere Fachprüfung ablegen.
    • Sie haben Freude am zwischenmenschlichen Kontakt.
    • Sie sind teamfähig.
    • Sie beherrschen das Tastaturschreiben im Zehnfinger-System (empfohlen).
  • Berufliche Perspektiven
    • Kaufleute EFZ sind in diversen Branchen tätig. Vom Einzelarbeitsplatz in kleineren Betrieben bis hin zum Grossraumbüro in einer Bank ist alles dabei. Nach Abschluss der Lehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis stehen Kaufleuten viele Weiterbildungsmöglichkeiten offen.
      • Fachhochschule, z.B. Bachelor of Science in Betriebsökonomie, Bachelor of Science in Wirtschaftsingenieurwesen.
      • Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis, z.B. Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen, Marketingfachmann/-frau, HR-Fachmann/-frau, Treuhänder:in
      • Höhere Fachprüfung mit eidg. Diplom, z.B. Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling, dipl. Marketingleiter:in, dipl. Leiter:in Human Resources, dipl. Aussenhandelsleiter:in, dipl. Immobilien-Treuhänder:in
      • Höhere Fachschule mit eidg. Diplom, z.B. dipl. Bankwirtschafter:in HF, dipl. Betriebswirtschafter:in HF, dipl. Versicherungswirtschafter:in HF
      • Ein Studium an der Hochschule, z.B. ETH, ist mit Berufsmaturität und einjähriger Passerelle ebenfalls möglich

Aufnahmeprüfung

  • Allgemeine Informationen

    Der Zutritt in die berufsbegleitende BM1 setzt das Bestehen der kantonal einheitlichen Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen voraus. Diese Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) findet jeweils im März statt und besteht aus einer zweiteiligen Deutschprüfung und einer Mathematikprüfung.

    Aufnahmeprüfung Mathematik

    Die Mathematikprüfung umfasst einen Teil. Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Konstruktionswerkzeug (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab) und von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner.

    Aufnahmeprüfung Deutsch

    Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.

    • Teil 1: Sprachbetrachtung und Textverständnis; Dauer: 45 Minuten; Hilfsmittel: keine
    • Teil 2: Verfassen eines Textes; Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Rechtschreibewörterbuch (z.B. Duden Rechtschreibung oder Schweizer Schülerduden).

    Vorleistungsnote (Erfahrungsnote)

    An der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) zählt die Vorleistungsnote, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die keine Anforderungsstufen führt;
    • Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe besucht werden.

    In allen anderen Fällen zählt für die ZAP lediglich die Prüfungsnote.

    Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus der 3. Klasse der Sekundarstufe wird die Vorleistungsnote zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (Arithmetik und Algebra), Französisch, Englisch sowie Natur und Technik berechnet. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet. Massgebend für die Berechnung der Vorleistungsnote ist das letzte reguläre Zeugnis des Semesters, das der ZAP vorangeht.

    Berechnung der Gesamtnote

    Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wenn keine Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.

    Bestehensnorm

    Die Bestehensnorm definiert die Gesamtnote, die mindestens erreicht werden muss, um die ZAP erfolgreich zu bestehen. Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule erfolgt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten eine Gesamtnote von 4.5 erreichen. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote nicht zählt, erfolgt die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule, wenn eine Prüfungsnote von mindestens 4,25 erreicht wurde.

    Eintritt

    Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauffolgenden Schuljahr. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.

     

    Weitere Informationen

    Mathematik-Musterprüfungen mit Lösungen

    Deutsch-Musterprüfungen mit Lösungen

    Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule

    Zentrale Aufnahmeprüfung – Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

    Berechnung der Gesamtnote der Zentralen Aufnahmeprüfung in eine Fachmittelschule oder
    in eine Berufsmaturitätsschule

    Prüfung, Ablauf, Hilfsmittel

    www.zh.ch/zap

Aufbau der Ausbildung

Lehrmittel & weitere Kosten

Für Lehrmittel ist für die 3-jährige Ausbildungsdauer mit Auslagen von insgesamt ca. CHF 1’650.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sind darin nicht enthalten. Eventuelle Reise-, Schul- und Unterkunftskosten bei den freiwilligen Sprachaufenthalten gehen zu Lasten der Teilnehmenden (ca. CHF 1’700.00 je Aufenthalt).
Sofern während der Lehrzeit Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt werden, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.

Promotion & Qualifikationsverfahren

Promotionsordnung

Die Promotion ins nächste Semester erfolgt definitiv, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnoten mindestens 4.0 beträgt, höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sind und die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert von 2.0 nicht übersteigt.

Wer die Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung. Danach erfolgt zwangsläufig der Wechsel ins Profil E. Für die Berechnung des Durchschnitts zählen alle Berufsmaturitätsfächer im betreffenden Semester.

Promotions- und Qualifikationsverfahren

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Promotions- und Qualifikationsverfahren im Rahmen der Grundbildung.

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