Abschluss Kauffrau / Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität
Dauer 3 Jahre
Unterrichtstage 2 Tage
Standort
Bildungszentrum Uster
Krämerackerstrasse 15
8610 Uster
Die Ausbildung zur Kauffrau EFZ bzw. zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität (Bezeichnung bis Start 2022: M-Profil) ist die erweiterte Grundbildung für anspruchsvolle kaufmännische Aufgaben. Lehrbegleitend wird die Berufsmaturitätsschule besucht, welche eine vertiefte schulische Ausbildung sowie eine erweiterte Allgemeinbildung ermöglicht.
KV-Lernende des M-Profils verfügen über besonders gute Voraussetzungen für zahlreiche anspruchsvolle Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im kaufmännischen Bereich. Am Ende der Ausbildung wird der Lehrabschluss mit der Berufsmaturität kombiniert – Ihr Türöffner für das Studium an einer Fachhochschule.
Der Zutritt in die berufsbegleitende BM1 setzt das Bestehen der kantonal einheitlichen Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen voraus. Diese Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) findet jeweils im März statt und besteht aus einer zweiteiligen Deutschprüfung und einer Mathematikprüfung.
Aufnahmeprüfung Mathematik
Die Mathematikprüfung umfasst einen Teil. Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Konstruktionswerkzeug (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab) und von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner.
Aufnahmeprüfung Deutsch
Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.
Vorleistungsnote (Erfahrungsnote)
An der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) zählt die Vorleistungsnote, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
In allen anderen Fällen zählt für die ZAP lediglich die Prüfungsnote.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus der 3. Klasse der Sekundarstufe wird die Vorleistungsnote zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (Arithmetik und Algebra), Französisch, Englisch sowie Natur und Technik berechnet. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet. Massgebend für die Berechnung der Vorleistungsnote ist das letzte reguläre Zeugnis des Semesters, das der ZAP vorangeht.
Berechnung der Gesamtnote
Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wenn keine Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.
Bestehensnorm
Die Bestehensnorm definiert die Gesamtnote, die mindestens erreicht werden muss, um die ZAP erfolgreich zu bestehen. Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule erfolgt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten eine Gesamtnote von 4.5 erreichen. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote nicht zählt, erfolgt die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule, wenn eine Prüfungsnote von mindestens 4,25 erreicht wurde.
Eintritt
Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauffolgenden Schuljahr. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.
Weitere Informationen
Mathematik-Musterprüfungen mit Lösungen
Deutsch-Musterprüfungen mit Lösungen
Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule
Zentrale Aufnahmeprüfung – Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)
1. und 2. Lehrjahr (Lehrbeginn gerades Kalenderjahr): Montag und Dienstag
1. und 2. Lehrjahr (Lehrbeginn ungerades Kalenderjahr): Donnerstag und Freitag
3. Lehrjahr: Mittwoch, dazu Dienstag (Start in geradem Kalenderjahr) oder Donnerstag (Start in ungeradem Kalenderjahr)
Für Lehrmittel ist für die 3-jährige Ausbildungsdauer mit Auslagen von insgesamt ca. CHF 1’650.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sind darin nicht enthalten. Eventuelle Reise-, Schul- und Unterkunftskosten bei den freiwilligen Sprachaufenthalten gehen zu Lasten der Teilnehmenden (ca. CHF 1’700.00 je Aufenthalt).
Sofern während der Lehrzeit Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt werden, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.
Die Promotion ins nächste Semester erfolgt definitiv, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnoten mindestens 4.0 beträgt, höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sind und die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert von 2.0 nicht übersteigt.
Wer die Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung. Danach erfolgt zwangsläufig der Wechsel ins Profil E. Für die Berechnung des Durchschnitts zählen alle Berufsmaturitätsfächer im betreffenden Semester.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Promotions- und Qualifikationsverfahren im Rahmen der Grundbildung.