Abschluss Kauffrau / Kaufmann EFZ M-Profil
Dauer 3 Jahre
Unterrichtstage 2 Tage
Ort der Berufsschule Berufsfachschule Uster
Die Ausbildung zur Kauffrau EFZ bzw. zum Kaufmann EFZ im M-Profil ist die erweiterte Grundbildung für anspruchsvolle kaufmännische Aufgaben. Lehrbegleitend wird die Berufsmaturitätsschule besucht, welche eine vertiefte schulische Ausbildung sowie eine erweiterte Allgemeinbildung ermöglicht.
KV-Lernende des M-Profils verfügen über besonders gute Voraussetzungen für zahlreiche anspruchsvolle Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im kaufmännischen Bereich. Am Ende der Ausbildung wird der Lehrabschluss mit der Berufsmaturität kombiniert – Ihr Türöffner für das Studium an einer Fachhochschule.
Die Anmeldung ist ab 15. November möglich. Auch prüfungsfreie Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich auf dieser Plattform anmelden.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Anmeldung zum Lehrgang ist, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.
Aufnahmeprüfung BM 1
10. Februar 2022 Anmeldeschluss
10. März 2022 Aufnahmeprüfung
1. und 2. Lehrjahr (Lehrbeginn gerades Kalenderjahr): Montag und Dienstag
1. und 2. Lehrjahr (Lehrbeginn ungerades Kalenderjahr): Donnerstag und Freitag
3. Lehrjahr: Mittwoch, dazu Dienstag (Start in geradem Kalenderjahr) oder Donnerstag (Start in ungeradem Kalenderjahr)
Für Lehrmittel ist für die 3-jährige Ausbildungsdauer mit Auslagen von insgesamt ca. CHF 1’650.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sind darin nicht enthalten. Eventuelle Reise-, Schul- und Unterkunftskosten bei den freiwilligen Sprachaufenthalten gehen zu Lasten der Teilnehmenden (ca. CHF 1’700.00 je Aufenthalt).
Sofern während der Lehrzeit Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt werden, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.
Die Promotion ins nächste Semester erfolgt definitiv, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnoten mindestens 4.0 beträgt, höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sind und die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert von 2.0 nicht übersteigt.
Wer die Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung. Danach erfolgt zwangsläufig der Wechsel ins Profil E. Für die Berechnung des Durchschnitts zählen alle Berufsmaturitätsfächer im betreffenden Semester.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Promotions- und Qualifikationsverfahren im Rahmen der Grundbildung.