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Grundbildung

BM 2 Technik (TALS)


Die BM 2 Technik (TALS) bereitet Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) optimal auf ein technisches Studium vor und ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Mathematik, Naturwissenschaften und Fremdsprachen.

Legen Sie mit der Berufsmaturität den Grundstein für Ihre weitere berufliche Zukunft. Der Abschluss ermöglicht Ihnen den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule und via Passerelle zur Universität und ETH. Die Berufsmaturität erleichtert aber auch den Besuch von Ausbildungslehrgängen an höheren Fachschulen und die Weiterbildung im erlernten Beruf.

 

Erfahren Sie mehr zum Informationsabend BM 2:

Das Wichtigste in Kürze


  • Zielgruppe

    Personen, die bereits ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erworben haben – der erlernte Beruf ist dabei nicht relevant. Die Aufnahme in die BM 2 erfolgt, wenn die Aufnahmeprüfung bestanden wurde.

  • Ziel der Ausbildung

    Die Berufsmaturitätsschule (BM) vermittelt begabten und leistungswilligen Personen eine breite, der beruflichen und persönlichen Entwicklung dienende Bildung. Die Berufsmaturität erhöht die Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz der Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden und fördert deren berufliche und persönliche Mobilität und Flexibilität. Mit der Berufsmatura können Sie prüfungsfrei ein Fachhochschulstudium aufnehmen sowie an Maturitätsschulen für Erwachsene auf kürzerem Weg die gymnasiale Matura erwerben (Passerelle) oder auch andere anspruchsvolle Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen.

Aufnahmeprüfung


  • Allgemeine Informationen

    Gelernte Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, welche die Voraussetzungen für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, haben eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

    Aufnahmeprüfung Mathematik

    Die Mathematikprüfung umfasst einen Teil. Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner.

    Aufnahmeprüfung Deutsch

    Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.

    Teil 1: Sprachbetrachtung und Textverständnis; Dauer: 45 Minuten; Hilfsmittel: keine

    Teil 2: Verfassen eines Textes; Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Rechtschreibewörterbuch (z.B. Duden «Rechtschreibung»).

    Bestehensnorm

    Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule erfolgt, wenn eine Prüfungsnote von mindestens 4,25 erreicht wurde. Die Prüfungsnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet

    Eintritt

    Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauffolgenden Schuljahr. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.

    Weitere Informationen

    Mathematik-Musterprüfungen mit Lösungen

    Deutsch-Musterprüfungen mit Lösungen

    Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule

    Berechnung der Gesamtnote der Zentralen Aufnahmeprüfung in eine Fachmittelschule oder
    in eine Berufsmaturitätsschule

    Prüfung, Ablauf, Hilfsmittel

    www.zh.ch/zap

    Die BFSU bietet auch BM-2-Vorbereitungskurse an:

  • Prüfungsfreie Aufnahme

    Kandidatinnen und Kandidaten werden, mit Ausnahme des Bildungsgangs der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, ohne Aufnahmeprüfung zugelassen, wenn sie innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre vor Eintritt das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 erlangt haben. Liegt im Zeitpunkt über den Entscheid über die prüfungsfreie Zulassung das EFZ nicht vor, wird auf die bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres vorliegenden schulischen Noten der beruflichen Grundbildung abgestellt. Die Notenberechnung erfolgt analog zum Qualifikationsverfahren.

    Weiter wird zugelassen: wer die BM-Aufnahmeprüfung im Vorjahr bestanden oder die BM während der Lehre abgebrochen hat (das Austrittsdatum darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen).

  • Prüfungsanmeldung

    Die Anmeldung ist ab 1. Januar 2025 möglich.

    Bitte beachten Sie, dass dies keine Anmeldung zum Lehrgang ist, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.

    Aufnahmeprüfung BM 2

    Anmeldeschluss: Montag, 10. Februar 2025
    Aufnahmeprüfung: Samstag, 15. März 2025

    Anmeldegebühr
    Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.00. Nach Abschluss der Anmeldung kann die Gebühr nicht erstattet werden, unabhängig davon, ob die Aufnahmeprüfung abgelegt wurde oder nicht. Anmeldungen für den prüfungsfreien Übertritt sind kostenlos.

     

     

     

  • Lehrgangsanmeldung

    Neben der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung müssen Sie sich separat auch zwingend für den Lehrgang anmelden.

Kosten


  • Schulgeld

    Der Lehrgang ist für Personen kostenlos, deren amtlicher Wohnsitz in den beiden Jahren vor Ausbildungsbeginn im Kanton Zürich lag. Wer im gleichen Zeitraum nicht lückenlos im Kanton Zürich wohnhaft war, muss vorgängig beim Wohnortskanton eine Kostengutsprache beantragen. Sofern der Wohnortskanton keine Kostengutsprache erteilt, fallen Lehrgangskosten von ca. CHF 17’000.00 an.

  • Lehrmittel & weitere Kosten

    Für Lehrmittel ist mit einmaligen Auslagen von rund CHF 900.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sowie Ausgaben im Rahmen der Maturaarbeitswoche sind darin nicht enthalten. Eventuelle Reise-, Schul- und Unterkunftskosten bei freiwilligen Sprachaufenthalten gehen zu Lasten der Teilnehmenden (ca. CHF 1’700.00 je Aufenthalt). Werden während der Studienzeit Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.

    Hier geht es zur Lehrmittelbestellung

Fächer


  • Inhalte

    Deutsch
    Im Vordergrund stehen das Verständnis, die literaturgeschichtliche Einordnung und die gattungsspezifischen Eigenheiten von Texten. In der mündlichen und schriftlichen Kommunikation werden die sichere Handhabung und die Präzision im Ausdruck vertieft. Zudem wird das kritische und genaue Denken mittels Sprache differenziert.

    Englisch
    Im Englisch werden alle vier Fertigkeiten (Reading, Writing, Listening und Speaking) gezielt gefördert. Neben dem Lehrmittel werden auch digitale Lernressourcen zur spezifischen Förderung der einzelnen Skills eingesetzt. Abschluss auf Niveau B1 für Speaking und Writing, sowie B1+ für Reading und Listening nach GER.

    Französisch
    Im Französisch werden alle vier Grundfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) trainiert. Im Hinblick auf die mündliche Abschlussprüfung (Niveau B1) werden insbesondere das Verstehen und Wiedergeben von Texten aus Zeitschriften geschult sowie die Fähigkeit die eigene Meinung darzulegen und mit Argumenten zu untermauern. Abschluss auf Niveau B1 nach GER.

    Mathematik
    In der Mathematik geht es zunächst um das Verstehen grundlegender Konzepte und Werkzeuge, wie Termumformungen/Bruchrechnen, das Lösen von linearen und quadratischen Gleichungen, den Einsatz von Funktionen, sowie den Gebrauch der Trigonometrie und der Planimetrie. Im auf diesen Grundlagen aufbauenden Schwerpunktfach vertiefen wir in Richtung Potenz-, Logarithmus- und Exponentialgleichungen bzw. -Funktionen sowie Stereometrie und Vektorgeometrie. Ziel ist, dass die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden Problemstellungen mit technischem Hintergrund mit Hilfe der Mathematik lösen können.

    Naturwissenschaften
    Das Fach Naturwissenschaften setzt sich aus den beiden Teilfächern Chemie und Physik zusammen.

    Teilfach Physik
    Der Physikunterricht verhilft dazu, natürliche Erscheinungen zu verstehen und in einem grösseren Denkzusammenhang zu betrachten. An Experimenten erfassen die Lernenden physikalische Gesetze und wenden sie mathematisch an.

    Teilfach Chemie
    Das Fach Chemie beschäftigt sich mit dem Aufbau, den Eigenschaften und den Umwandlungen von Stoffen. Von besonderen Interesse sind die chemischen Reaktionen und chemischen Bindungen.

    Geschichte und Politik (G&P)
    In der Geschichte wird hauptsächlich auf das 19. und 20. Jahrhundert eingegangen. Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden sollen wichtige Ereignisse sowie kulturelle und geistige Strömungen in ihren Zusammenhängen erkennen und deren Auswirkungen auf die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklung beurteilen können.

    Wirtschaft und Recht (W&R)
    Das Fach Wirtschaft und Recht legt das Basiswissen in den drei Disziplinen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Recht. In der Volkswirtschaftslehre kennen die Studierenden die grundlegenden Problemstellungen, Erklärungen sowie Lösungsmöglichkeiten und sind speziell in der Lage, die Wirtschaftsnachrichten der Tagespresse zu verstehen und zu interpretieren. Im Bereich Betriebswirtschaftslehre werden die grundlegenden Strukturen und Abläufe in Unternehmen sowie Basiszusammenhänge erläutert. Im Bereich Recht lernen die Studierenden Grundlagen des Schweizer Privatrechts, damit sie in der Lage sind, in pragmatischer Weise Rechtsvorschriften und deren Anwendung in Fallbeispielen zu diskutieren.

    Interdisziplinäres Arbeiten
    Im Rahmen des Fachunterrichts werden in der BM 2 Vollzeit drei und in der BM 2 Teilzeit vier interdisziplinäre Leistungsnachweise erbracht (Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern, IDAF). Zudem schreiben die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden eine interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) als Maturarbeit.

  • Lektionentafeln

    Aus der Lektionentafel ersehen Sie die Verteilung der Lektionen.

Umgang mit Absenzen

Im Unterricht der Berufsmaturität 2 besteht Präsenzpflicht (Ausnahme: Distanzlernanteil im Bildungsgang BM2GO). Zur Abklärung von unentschuldigten Absenzen im Unterricht der Berufsmaturität 2 sind die Abwesenheiten rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Der Umgang mit Absenzen ist im «Disziplinar- und Absenzenreglement der Berufsfachschule Uster (BFSU)» geregelt. Es wird zwischen
nicht voraussehbaren und voraussehbaren Abwesenheiten unterschieden.

  • Nicht-voraussehbare Abwesenheiten
    • Bei Abwesenheiten sind umgehend den Fachlehrpersonen schriftlich und unter Angabe des Entschuldigungsgrundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit zu informieren. Die Abwesenheit gilt noch als unentschuldigt.
    • Unentschuldigte Abwesenheiten aufgrund von Krankheit oder Unfall können innert sieben Tagen mit einem ärztlichen Zeugnis bei der Klassenlehrperson entschuldigt werden.
    • Bei anderen Entschuldigungsgründen als Krankheit oder Unfall sind Entschuldigungsgesuche schriftlich und mit Angabe des Entschuldigungsgrundes (digitales Formular «Entschuldigungsgesuch BM2») innert 7 Tagen an die Abteilungsleitung zu richten. Wurden aufgrund der Absenz Tests oder andere notenrelevante Leistungsnachweise verpasst, klären die Studierenden mit den Fachlehrpersonen wann und in welcher Form die verpassten Leistungsnachweise erbracht werden können.
    • Drei Verspätungen werden als eine unentschuldigte Absenz gezählt.

     

  • Voraussehbare Abwesenheiten
    • Für alle voraussehbaren Abwesenheiten kann bei der Abteilungsleitung im Voraus ein schriftliches Dispensationsgesuch (digitales Formular «Dispensationsgesuch BM2») unter Angabe des Grundes eingereicht werden. Der Entschuldigungsgrund ist zu belegen.
    • Die Studierenden werden über den Entscheid informiert. Bei einem positiven Entscheid gilt die Absenz als entschuldigt. Nicht rechtzeitig eingereichte oder abgelehnte Dispensationsgesuche gelten als unentschuldigte Absenzen.
    • Finden während Abwesenheiten Tests oder andere notenrelevante Leistungsnachweise statt,
      nehmen die Studierenden mit den Fachlehrpersonen im Voraus Kontakt auf und vereinbaren, wann und in welcher Form verpasste Leistungsnachweise erbracht werden.

     

  • Unentschuldigte Absenzen
    • Bei Häufungen von unentschuldigten Absenzen können disziplinarische Massnahmen ergriffen werden. Eine Häufung entspricht drei unentschuldigten Absenzen im gleichen Fach oder 16 unentschuldigten Absenzen über alle Fächer. Unentschuldigte Absenzen werden mit Beginn jedes Schuljahres neu gezählt.
    • Mögliche Disziplinarmassnahmen bei einer Häufung von unentschuldigten Absenzen:
      • Schriftliche Ermahnung durch die Abteilungsleitung
      • Kostenpflichtiger Verweis durch die Abteilungsleitung mit Androhung auf Ausschluss aus dem Bildungsgang Berufsmaturität BM 2 bei einer weiteren Häufung von unentschuldigten Absenzen
      • Ausschluss aus dem Bildungsgang BM 2 durch die Abteilungsleitung bei einer weiteren Häufung unentschuldigter Absenzen

Qualifikation & Perspektiven

  • Berufsmaturitätsprüfungen

    Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen finden Sie hier.

     

  • Promotionsbestimmungen

    Definitiv für das nächste Semester ist zugelassen, wer im aktuellen Zeugnis der an der BM besuchten Fächer einen Durchschnitt von mindestens 4.0 erreicht und höchstens zwei ungenügende Fachnoten hat. Im Weiteren darf die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigen. Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird aus der BM 2 ausgeschlossen.

  • Abschluss

    Berufsmaturität Technik (TALS)

  • Berufliche Perspektiven

    Mit der Berufsmaturität erreichen die Absolventinnen und Absolventen den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule und via Passerelle den Zugang zur Universität und ETH. Sie erleichtert aber auch den Besuch von Ausbildungslehrgängen an höheren Fachschulen und die Weiterbildung im erlernten Beruf.

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