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Grundbildung

BM 2 Teilzeit Typ Dienstleistungen


Die BM 2 Typ Dienstleistungen bereitet Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) auf ein Fachhochschul-Studium vor. Die BFSU bietet einen Teilzeit-Bildungsgang an.

Legen Sie mit der Berufsmaturität den Grundstein für Ihre weitere berufliche Zukunft. Der Abschluss ermöglicht Ihnen den prüfungsfreien Einstieg in die Fachhochschule.

 

Erfahren Sie mehr zum Informationsabend BM 2:

Prüfungsfreie Aufnahme

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)

    Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 2 Typ Dienstleistungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ):

    • Die Durchschnittsnote im EFZ muss mindestens 5.0 betragen.
    • Es müssen nicht alle Fachnoten genügend sein.
    • Gilt für jedes EFZ, unabhängig vom erlernten Beruf.

    Diese Regelung gilt ab Ausstellung des EFZ und für die zwei direkt anschliessenden Kalenderjahre. Wird der Notenschnitt von mindestens 5.0 nicht erreicht, muss die Aufnahmeprüfung absolviert werden.

  • Lernende im 5. Semester

    Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 2 Typ Dienstleistungen für alle Lernenden im letzten Lehrjahr:

    • Der Durchschnitt aus den Zeugnisnoten des 1. bis 5. Semesters (3-jährige Lehre) bzw. 1. bis 7. Semesters (4-jährige Lehre) muss mindestens 5.0 betragen. Die Berechnung des Notenschnitts erfolgt analog zum Qualifikationsverfahren.
    • Es müssen nicht alle Noten genügend sein.

    Diese Regelung gilt, wenn direkt im Anschluss an die Lehre mit der BM 2 gestartet wird. Wird der Notenschnitt von mindestens 5.0 nicht erreicht, muss die Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Aufnahmeprüfung

  • Allgemeine Informationen

    Gelernte Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, welche die Voraussetzungen für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, haben eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

    Aufnahmeprüfung Mathematik

    Die Mathematikprüfung umfasst einen Teil. Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner.

    Aufnahmeprüfung Deutsch

    Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.

    Teil 1: Sprachbetrachtung und Textverständnis; Dauer: 45 Minuten; Hilfsmittel: keine

    Teil 2: Verfassen eines Textes; Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Rechtschreibewörterbuch (z.B. Duden «Rechtschreibung»).

    Bestehensnorm

    Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule erfolgt, wenn eine Prüfungsnote von mindestens 4,25 erreicht wurde. Die Prüfungsnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet

    Eintritt

    Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauffolgenden Schuljahr. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.

     

    Weiterführende Links:

    Mathematik-Musterprüfungen mit Lösungen

    Deutsch-Musterprüfungen mit Lösungen

    Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule

    Berechnung der Gesamtnote der Zentralen Aufnahmeprüfung in eine Fachmittelschule oder
    in eine Berufsmaturitätsschule

    Prüfung, Ablauf, Hilfsmittel

    www.zh.ch/zap

     

    Die BFSU bietet auch BM-2-Vorbereitungskurse an:

     

  • Prüfungsanmeldung

    Die Anmeldung ist ab 1. Januar 2025 möglich.

    Bitte beachten Sie, dass dies keine Anmeldung zum Lehrgang ist, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.

    Aufnahmeprüfung BM 2

    • Anmeldeschluss: Montag, 10. Februar 2025
    • Aufnahmeprüfung: Samstag, 15. März 2025

    Anmeldegebühr
    Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.00. Nach Abschluss der Anmeldung kann die Gebühr nicht erstattet werden, unabhängig davon, ob die Aufnahmeprüfung abgelegt wurde oder nicht. Anmeldungen für den prüfungsfreien Übertritt sind kostenlos.

     

    Eintrittstermin nach bestandener Aufnahmeprüfung
    Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauf folgenden Schuljahr.

     

     

     

Lehrgangsanmeldung

Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten, unabhängig davon ob Sie prüfungsfrei zugelassen werden oder die Aufnahmeprüfung absolvieren möchten.

Kosten

  • Schulgeld

    Der Lehrgang ist für Personen kostenlos, deren amtlicher Wohnsitz in den beiden Jahren vor Ausbildungsbeginn im Kanton Zürich lag. Wer im gleichen Zeitraum nicht lückenlos im Kanton Zürich wohnhaft war, muss vorgängig beim Wohnortskanton eine Kostengutsprache beantragen. Sofern der Wohnortskanton keine Kostengutsprache erteilt, fallen Lehrgangskosten von ca. CHF 17’000.00 an.

  • Lehrmittel und weitere Kosten

    Für Lehrmittel ist mit einmaligen Auslagen von rund CHF 1’100.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sind darin nicht enthalten.

    Während der Dauer des Bildungsgangs können Ausgaben für freiwillige Projektreisen und freiwillige Sprachaufenthalte hinzukommen. Das Kostendach freiwilliger Sprachaufenthalte liegt bei ca. CHF 2’000.00 pro Aufenthalt. Die Kosten von freiwilligen Projektreisen können variieren, da das Programm pro Klasse individuell gestaltet wird.

    Falls während des Bildungsgangs Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt werden, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.

     

    Hier geht es zur Lehrmittelbestellung

Fächer

  • Inhalte

    Deutsch
    Im Vordergrund stehen der Umgang mit Texten, ihre literaturgeschichtliche Einordnung und ihre gattungsspezifischen Eigenheiten. Mehr Sicherheit in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation sowie die Reflexion über die Sprache sind weitere Ziele des Deutschunterrichts.

    Fremdsprachen
    In den Fremdsprachen werden alle vier Grundfertigkeiten – Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben – trainiert. Im Hinblick auf die Abschlussprüfungen werden insbesondere der Umgang mit Texten aus Zeitschriften und Magazinen, die Eigenproduktion von Texten sowie die Fähigkeit, anspruchsvollere Gespräche zu führen, geschult. Abschluss auf Niveau B1 nach GER.

    Wirtschaftsfächer (FRW, W&R SPF)
    In den Wirtschaftsfächern (Finanz- und Rechnungswesen sowie Wirtschaft und Recht Schwerpunktfach) werden verschiedene Themen aus den Bereichen Betriebs- und Rechtskunde, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsgeografie sowie Rechnungswesen vertieft bzw. eingeführt (z. B. Mittelflussrechnung).

    Mathematik
    Die Mathematik beschäftigt sich mit dem Lösen von Gleichungs- und Ungleichungs-Systemen, der linearen Optimierung, dem Arbeiten mit Potenzen und Wurzeln sowie Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Finanzmathematik. Die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden müssen Problemstellungen aus dem wirtschaftlichen Bereich mit Hilfe der Mathematik lösen können.

    Geschichte und Politik (G&P)
    In der Geschichte wird hauptsächlich auf das 19. und 20. Jahrhundert eingegan­gen. Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden sollen wichtige Ereignisse sowie kulturelle und geistige Strömungen in ihren Zusammenhängen erkennen und deren Auswirkungen auf die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklung beurteilen können.

    Wirtschaft und Recht (W&R-EF)
    Im Ergänzungsfach Wirtschaft und Recht werden zusätzliche Themen aus dem Bereich W&R behandelt.

  • Lehrplan

    Lehrpläne sind eine Grundlage zielorientierter Unterrichtsgestaltung. Der kantonale Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität gibt Antwort, was Studierende am Ende des Bildungsgangs können müssen, um erfolgreich eine weiterführende Ausbildung zu absolvieren, insbesondere ein Studium an einer Fachhochschule.

     

     

  • Lektionentafeln

    Aus der Lektionentafel ersehen Sie die Verteilung der Lektionen.

     

Umgang mit Absenzen

Im Unterricht der Berufsmaturität 2 besteht Präsenzpflicht (Ausnahme: Distanzlernanteil im Bildungsgang BM2GO). Zur Abklärung von unentschuldigten Absenzen im Unterricht der Berufsmaturität 2 sind die Abwesenheiten rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Der Umgang mit Absenzen ist im «Disziplinar- und Absenzenreglement der Berufsfachschule Uster (BFSU)» geregelt. Es wird zwischen
nicht voraussehbaren und voraussehbaren Abwesenheiten unterschieden.

  • Nicht-voraussehbare Abwesenheiten
    • Bei Abwesenheiten sind umgehend den Fachlehrpersonen schriftlich und unter Angabe des Entschuldigungsgrundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit zu informieren. Die Abwesenheit gilt noch als unentschuldigt.
    • Unentschuldigte Abwesenheiten aufgrund von Krankheit oder Unfall können innert sieben Tagen mit einem ärztlichen Zeugnis bei der Klassenlehrperson entschuldigt werden.
    • Bei anderen Entschuldigungsgründen als Krankheit oder Unfall sind Entschuldigungsgesuche schriftlich und mit Angabe des Entschuldigungsgrundes (digitales Formular «Entschuldigungsgesuch BM2») innert 7 Tagen an die Abteilungsleitung zu richten. Wurden aufgrund der Absenz Tests oder andere notenrelevante Leistungsnachweise verpasst, klären die Studierenden mit den Fachlehrpersonen wann und in welcher Form die verpassten Leistungsnachweise erbracht werden können.
    • Drei Verspätungen werden als eine unentschuldigte Absenz gezählt.

     

  • Voraussehbare Abwesenheiten
    • Für alle voraussehbaren Abwesenheiten kann bei der Abteilungsleitung im Voraus ein schriftliches Dispensationsgesuch (digitales Formular «Dispensationsgesuch BM2») unter Angabe des Grundes eingereicht werden. Der Entschuldigungsgrund ist zu belegen.
    • Die Studierenden werden über den Entscheid informiert. Bei einem positiven Entscheid gilt die Absenz als entschuldigt. Nicht rechtzeitig eingereichte oder abgelehnte Dispensationsgesuche gelten als unentschuldigte Absenzen.
    • Finden während Abwesenheiten Tests oder andere notenrelevante Leistungsnachweise statt,
      nehmen die Studierenden mit den Fachlehrpersonen im Voraus Kontakt auf und vereinbaren, wann und in welcher Form verpasste Leistungsnachweise erbracht werden.

     

  • Unentschuldigte Absenzen
    • Bei Häufungen von unentschuldigten Absenzen können disziplinarische Massnahmen ergriffen werden. Eine Häufung entspricht drei unentschuldigten Absenzen im gleichen Fach oder 16 unentschuldigten Absenzen über alle Fächer. Unentschuldigte Absenzen werden mit Beginn jedes Schuljahres neu gezählt.
    • Mögliche Disziplinarmassnahmen bei einer Häufung von unentschuldigten Absenzen:
      • Schriftliche Ermahnung durch die Abteilungsleitung
      • Kostenpflichtiger Verweis durch die Abteilungsleitung mit Androhung auf Ausschluss aus dem Bildungsgang Berufsmaturität BM 2 bei einer weiteren Häufung von unentschuldigten Absenzen
      • Ausschluss aus dem Bildungsgang BM 2 durch die Abteilungsleitung bei einer weiteren Häufung unentschuldigter Absenzen

Qualifikation & Perspektiven

  • Promotionsverfahren

    Definitiv für das nächste Semester ist zugelassen, wer im aktuellen Zeugnis der an der BM besuchten Fächer einen Durchschnitt von mindestens 4.0 erreicht und höchstens zwei ungenügende Fachnoten hat. Im Weiteren darf die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigen. Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird aus der BM 2 ausgeschlossen.

  • Notenrechner
  • Berufsmaturitätsprüfung

    Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen finden Sie hier.

     

  • Berufliche Perspektiven

    Der Abschluss ermöglicht Ihnen den prüfungsfreien Einstieg in die Fachhochschule. Sie erleichtert auch den Besuch von Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und die Weiterbildung im erlernten Beruf.

Repetition an der BFSU

Wenn es nicht geklappt hat, lassen Sie sich nicht entmutigen. Wir unterstützen Sie. Nehmen Sie mit der Abteilungsleitungsleitung Wirtschaft vor Beginn des Schuljahres Kontakt auf, um die Optionen zu besprechen: Berufsmaturität Wirtschaft: valentin.boehm@bzu.ch

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