Abschluss Kauffrau / Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität
Dauer 3 Jahre
Unterrichtstage 2 Tage
Ort der Berufsschule Berufsfachschule Uster
Die dreijährige KV-Lehre mit Berufsmaturität (BM 1) ist der Türöffner für ein Studium an einer Fachhochschule.
Die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität vertieft die schulischen Kenntnisse in den kaufmännischen Schwerpunktbereichen und vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung, sodass die Absolvierenden bestens gerüstet sind für anspruchsvolle kaufmännische Aufgaben. Sie besuchen begleitend zur Lehre den Berufsmaturitätsunterricht. Am Ende der Ausbildung wird der Lehrabschluss mit der Berufsmaturität kombiniert, womit die Möglichkeit für ein Studium an einer Fachhochschule gegeben ist.
Darüber hinaus empfehlen wir, bis zum Antritt der Lehre das Zehnfinger-System auf der Tastatur zu erlernen.
Der Eintritt in die berufsbegleitende BM1 setzt voraus, dass die kantonal einheitliche Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen bestanden worden ist.
Die Kauffrau und der Kaufmann EFZ sind in unterschiedlichsten Branchen tätig. Sie sind in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung und oft auch in sozialen Berufen zu finden. Vom Einzelarbeitsplatz in einem kleinen Betrieb bis zum Grossraumbüro in einer Bank ist alles dabei. Wer die Lehre zur Kauffrau /zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität abgeschlossen hat, erhält damit Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Der Eintritt in die berufsbegleitende BM 1 setzt voraus, dass die kantonal einheitliche Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen bestanden worden ist. Diese Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) findet jeweils im März statt und besteht aus einer zweiteiligen Deutschprüfung und einer Mathematikprüfung.
Die Mathematikprüfung umfasst einen schriftlichen Teil und dauert 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Konstruktionswerkzeuge (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab) und von der kantonalen Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner erlaubt.
Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.
Bei der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) wird die Vorleistungsnote mitgezählt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
In allen anderen Fällen zählt für die ZAP lediglich die Prüfungsnote.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus der dritten Klasse der Sekundarstufe wird die Vorleistungsnote zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (Arithmetik und Algebra), Französisch, Englisch sowie Natur und Technik berechnet. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet. Massgebend für ihre Berechnung ist das letzte reguläre Zeugnis des Semesters, das der ZAP vorangeht.
Wird die Vorleistungsnote mitgezählt, entspricht die Gesamtnote der ZAP dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Ansonsten fällt nur die Prüfungsnote ins Gewicht. Sie setzt sich zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung zusammen. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.
Die Bestehensnorm definiert die Gesamtnote, die mindestens erreicht werden muss, um die ZAP erfolgreich absolviert zu haben. In die Berufsmaturitätsschule aufgenommen wird, wer eine Gesamtnote von 4.5 erreicht. Diejenigen, deren Vorleistungsnote nicht mitgezählt wird, können in die Berufsmaturitätsschule eintreten, wenn sie eine Prüfungsnote von mindestens 4.25 erzielt haben.
Wer die ZAP bestanden hat, kann im anschliessenden Schuljahr in die Berufsmaturitätsschule eintreten oder ein Schuljahr danach. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.
Die Anmeldung ist ab dem 1. Januar 2025 möglich.
Bitte beachten: Es handelt sich nicht um eine Anmeldung zum Lehrgang an einer Berufsmaturitätsschule, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.
Aufnahmeprüfung zur BM 1
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.–. Nach Anmeldeschluss kann diese Gebühr nicht zurückerstattet werden, falls die Aufnahmeprüfung verpasst wurde. Anmeldungen für den prüfungsfreien Übertritt in die Berufsmaturitätsschule sind kostenlos.
Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, basiert auf dem integrativen Modell. Das heisst, die Lernenden werden während ihrer Ausbildung an der Berufsfachschule sowohl auf die Abschlussprüfungen für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als auch auf die Prüfungen zur Berufsmaturität vorbereitet. Deshalb belegen sie neben den Berufsmaturitätsfächern auch Trainingssequenzen, in denen sie, mit Orientierung auf die Handlungskompetenzen, auf die EFZ-Abschlussprüfungen vorbereitet werden.
Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst einen Grundlagen-, einen Schwerpunkt- und einen Ergänzungsbereich. Darin integriert ist das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF), bei dem die Lernenden ein Thema nicht nur in einem, sondern in mehreren Fächern behandeln. Hinzu kommt die Arbeit an einer interdisziplinären Projektarbeit (IDPA), die angeleitet und betreut wird.
Die Fächer des Grundlagenbereichs:
Die Fächer des Schwerpunktbereichs:
Die Fächer des Ergänzungsbereichs:
EFZ-Fach:
Gesundheit und Sport:
Der nationale Lehrplan beinhaltet auch obligatorische Sportlektionen. Die Noten in diesem Fach fallen für die Promotion in der Berufsmaturität nicht ins Gewicht.
In den Trainingssequenzen werden die Lernenden der Berufsmaturitätsschule auf die Abschlussprüfungen für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis vorbereitet. Im Gegensatz zu den Prüfungen für die Berufsmaturität orientieren sich die EFZ-Abschlussprüfungen an den Handlungskompetenzen. Die Berufsfachschule Uster (BFSU) hat für diese Trainingssequenzen eine neue Unterrichtsform entwickelt: die HIP-Methode. Dank ihrer Interdisziplinarität erfüllen die Trainingssequenzen nach dieser Methode auch die Anforderungen an das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF), die in der Berufsmaturität vorgegeben sind.
Der dreijährige Unterricht an der Berufsschule ist gemäss dem kantonalen Bildungsplan auf die Inhalte der Handlungskompetenzbereiche (HKB) A bis E ausgerichtet.
Lernende der Berufsmaturitätsschule müssen in den Handlungskompetenzbereichen keine Erfahrungsnoten generieren.
Die Lernenden arbeiten und handeln in den Modulen nach der HIP-Methode kollaborativ, interdisziplinär und selbstverantwortlich. Jedem HIP-Modul liegt eine Situation zugrunde, die die Berufspraxis nachbildet.
Kaufleute EFZ mit Berufsmaturität vertiefen im Rahmen ihrer Ausbildung die beiden Fremdsprachen Englisch und Französisch. Es werden in den Fremdsprachen vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen auf Niveau B2 gemäss GER-Referenzrahmen erworben.
Anstelle der schulischen Berufsmaturitätsabschlussprüfung in den beiden Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch können Lernende auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht absolviert werden. Die anerkannten Diplome sind aus den Umrechnungstabellen ersichtlich. Es werden nur die aufgelisteten Sprachdiplome anerkannt und umgerechnet.
Die BFSU bietet freiwillige Sprachaufenthalte in England und Frankreich an.
Der Pflichtunterricht an der Berufsfachschule findet während der ganzen Ausbildungsdauer an zwei ganzen Tagen statt. An den übrigen Wochentagen erhalten die Lernenden die praktische Ausbildung in ihren Lehrfirmen und besuchen die überbetrieblichen Kurse (ÜK).
Schultage bei Lehrbeginn in Jahren mit geraden Zahlen (2024, 2026)
Schultage bei Lehrbeginn in Jahren mit ungeraden Zahlen (2025, 2027)
Neben dem Pflichtunterricht können unsere Lernenden unter zahlreichen spannenden Zusatzangeboten auswählen, von freiwilligen Sprachaufenthalten bis hin zur E-Learning-Plattform.
Die Lektionentafel informiert darüber, welche Fächer mit welcher Dotation in den einzelnen Schuljahren unterrichtet werden.
Der Lehrplan definiert das Fachwissen und die Handlungskompetenzen, die den Lernenden vermittelt werden.
Die Kosten für die Lehrmittel betragen während der ganzen dreijährigen Ausbildung rund CHF 1’700.–. Nicht eingerechnet ist in diesem Betrag die allfällige Anschaffung eines Laptops. Reise-, Schul- und Unterkunftskosten, die bei den freiwilligen Sprachaufenthalten anfallen, tragen die Teilnehmenden selbst (ca. CHF 1’800.– pro Aufenthalt). Falls während der Lehrzeit Prüfungen für internationale Sprachdiplome abgelegt werden, kommen ebenfalls die Teilnehmenden für die Prüfungskosten auf.
Als moderne, innovative Bildungsinstitution legen wir Wert darauf, unseren Lernenden vielfältige Lerngelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Und dabei auch das zeit- und ortsunabhängige Lernen voranzutreiben.
Lehrbetriebe bitten wir, sobald ein neues Lehrverhältnis abgeschlossen wurde und das Resultat der zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) vorliegt, die künftige Lernende/den künftigen Lernenden mit dem Online-Formular zum Berufsschulunterricht anzumelden. Die Schulanmeldung ist notwendig, damit wir die korrekte Klasseneinteilung vornehmen können.
Absenzen und Verspätungen
Dispensationsgesuche müssen nur für Abwesenheiten von zwei oder mehr Tagen eingereicht werden. Dafür gibt es ein Formular «Dispensationsgesuch», das vollständig ausgefüllt an das Schulsekretariat zu senden ist. Lehrbetriebe können Kollektiv-Dispensationsgesuche per Mail beim Schulsekretariat einreichen; auf der Liste bitte die entsprechenden Lernenden mit Vornamen, Namen und Klassen aufführen. In diesem Fall wird die Abwesenheit als «dispensiert» eingetragen. Kürzere Abwesenheiten werden hingegen als «Absenz» festgehalten. Falls Prüfungen, Tests oder andere obligatorische Anlässe stattfinden, treffen die Lernenden mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im voraus alle notwendigen Abklärungen und Vereinbarungen.
Lernende, die Leistungssport betreiben, können vom Sportunterricht dispensiert werden. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formular «Dispensationsgesuch für Leistungssportler:innen» einzureichen.
Der Verhaltenskodex dient als Leitfaden, wie wir an der BFSU miteinander umgehen wollen.
Für die Beförderung ins nächste Semester muss der Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern der Berufsmaturität mindestens 4.0 betragen. Ferner dürfen höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sein und die Differenz der beiden zur Note 4.0 den Wert von 2.0 nicht übersteigen. Wer diese Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, was jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung gewährt wird. Werden die Voraussetzung für die definitive Promotion ein zweites Mal nicht erfüllt, müssen die betroffenen Lernenden in eine Klasse «Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität» wechseln.
Wer vor dem letzten Jahr der beruflichen Grundausbildung aus dem Berufsmaturitätsunterricht in den EFZ-Unterricht übertritt, absolviert den gesamten EFZ-Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung».
Erfolgt der Übertritt später, wird bei der schulischen EFZ-Abschlussprüfung «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» die Vertiefungsarbeit im Handlungskompetenzbereich A «Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen» durch eine interdisziplinäre Projektarbeitersetzt. Fehlt diese Projektarbeit, ist eine Vertiefungsarbeit gemäss Bildungsverordnung zu verfassen.
Wird die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule vorzeitig beendet, so gilt gemäss der Bildungsverordnung als Note für den Unterricht in Berufskenntnissen und Allgemeinbildung das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der Noten der Semesterzeugnisse, die bis zum Austritt erzielt worden sind (Art 24, Abs 7 und Art 19, Abs 2 BiVo). Liegt nur eine summarische Semesterzeugnisnote vor, so gilt diese als Note für den Unterricht in Berufskenntnissen und Allgemeinbildung.
Lernende der Ausbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität» legen im Rahmen des Qualifikationsverfahrens (QV) die Abschlussprüfungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» sowie die Prüfungen zur Berufsmaturität ab. Damit der Berufsmaturitätsausweis erteilt werden kann, muss der Qualifikationsbereich «Kauffrau/Kaufmann EFZ» erfolgreich bestanden sein. Ohne dieses Fähigkeitszeugnis kann der Berufsmaturitätsausweis nicht erteilt werden.
Gemäss der eidgenössischen Bildungsverordnung (BiVo) 2023 wird im Qualifikationsverfahren (QV) zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ festgestellt, ob die Lernenden die Handlungskompetenzen erworben haben, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlich sind. Das QV umfasst folgende Qualifikationsbereiche:
Als Fallnote gelten die beiden Abschlussprüfungen «Praktische Arbeit» (Betrieb) und «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» (Berufsfachschule).
Die Erfahrungsnoten der beiden Lernorte Betrieb und Überbetriebliche Kurse (ÜK) werden in einem separaten Qualifikationsbereich erfasst bzw. ausgewiesen. Schulische Erfahrungsnoten werden keine übernommen. Es gilt folgende Gewichtung:
Lernende auf dem Weg zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität sind von der schulischen Abschlussprüfung im Handlungskompetenzbereich A «Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen» befreit. Prüfungen müssen in den HBK B bis und mit E abgelegt werden. Die Note für den Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» setzt sich bei einer Befreiung vom HKB A aus den gleichgewichteten Noten der HKB B bis und mit E zusammen.
Die schriftlichen EFZ-Abschlussprüfungen werden als Open-Book-Prüfung mit geschützter Prüfungsumgebung durchgeführt (vgl. Hilfsmittelliste), das heisst, die Nutzung des Internets ist gestattet, aber keine Kommunikation.
Die Abschlussprüfungen in den Grundlagen- und Schwerpunktfächern:
In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote.
In den Ergänzungsfächern «Technik und Umwelt» sowie «Geschichte und Politik» gelten die Erfahrungsnoten. Hier wird keine Abschlussprüfung verlangt.
* Die Abschlussprüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch kann durch ein vom SBFI anerkanntes Fremdsprachendiplom ersetzt werden. Die Erfahrungsnoten sind in jedem Fall beizubringen.
Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprü-
fung konkretisieren die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan enthaltenen Bestimmungen.
Statt die Abschlussprüfungen in den Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch zu absolvieren, können Lernende der Berufsmaturitätsschule auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht beigebracht werden. Anerkannt und umgerechnet werden nur die Sprachdiplome, die in den Umrechnungstabellen aufgelistet sind.