Abschluss Kauffrau / Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität
Dauer 3 Jahre
Unterrichtstage im 1./ 2. Lehrjahr 2 Tage, im 3. Lehrjahr 1 Tag
Ort der Berufsschule Berufsfachschule Uster
Die dreijährige Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ ist höchst attraktiv und nicht umsonst die meistgewählte Berufslehre der Schweiz.
Kaufleute arbeiten in agilen Unternehmen, reagieren angemessen auf ständig wechselnde Ansprüche, finden sich in einem vernetzten Arbeitsumfeld zurecht, arbeiten in interdisziplinären Teams an Projekten und wissen mit neuen Technologien umzugehen. Dank unserer interdisziplinären Schulung erwerben sie neue Kompetenzen und entwickeln ihre persönlichen fachlichen Fähigkeiten weiter. So werden unsere Lernenden im Berufsschulunterricht optimal auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereitet. Zahlreiche spannende Zusatzangebote, von freiwilligen Sprachaufenthalten bis hin zur E-Learning-Plattform, runden unser Bildungsangebot ab.
Darüber hinaus empfehlen wir, bis zum Antritt der Lehre das Zehnfinger-System auf der Tastatur zu erlernen.
Die Kauffrau und der Kaufmann EFZ sind in unterschiedlichsten Branchen tätig. Sie sind in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung und oft auch in sozialen Berufen zu finden. Vom Einzelarbeitsplatz in einem kleinen Betrieb bis zum Grossraumbüro in einer Bank ist alles dabei. Nach Abschluss der Lehre mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis stehen Kaufleuten viele Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Unter anderem können sie die Berufsmaturität in einem oder zwei Jahren absolvieren.
Die Inhalte des dreijährigen Unterrichts an der Berufsschule sind gemäss dem Bildungsplan auf die Handlungskompetenzbereiche (HKB) A bis E ausgerichtet:
Kaufleute EFZ vertiefen im Rahmen ihrer Ausbildung zwei Fremdsprachen. Englisch als erste Fremdsprache ist in die Handlungskompetenzbereiche integriert. Dabei erwerben die Lernenden mündliche und schriftliche Kompetenzen gemäss dem Niveau B1 des GER-Referenzrahmens. Die zweite Fremdsprache Französisch wird im Rahmen der Wahlpflichtbereiche unterrichtet.
Die BFSU bietet freiwillige Sprachaufenthalte in England und Frankreich an.
Die zweite Fremdsprache Französisch wird gemäss dem Wahlpflichtbereich vermittelt, der vor Beginn der Ausbildung gewählt wird. Unterschieden wird zwischen den beiden Bereichen A und B.
Im dritten Ausbildungsjahr vertiefen die Lernenden im Berufsschulunterricht eine einzelne Handlungskompetenz. Folgende Optionen werden hier angeboten:
Im Herbst des zweiten Lehrjahres einigen sich die Lehrvertragsparteien auf eine Option.
Die KV-Reform 2023 setzt neu auf Handlungskompetenzen statt wie bisher auf Fächer. Die Berufsfachschule Uster hat dazu eine neue Unterrichtsmethode entwickelt: die HIP-Methode. In den HIP-Modulen geht es um ein kollaboratives, interdisziplinäres, selbstverantwortliches Arbeiten und Handeln in Situationen, die der Berufspraxis nahekommen.
Der Pflichtunterricht an der Berufsfachschule findet im ersten und zweiten Lehrjahr an zwei ganzen Tagen, im dritten an einem Tag statt. An den übrigen Wochentagen erhalten die Lernenden die praktische Ausbildung in ihren Lehrfirmen und besuchen die überbetrieblichen Kurse (ÜK).
Schultage bei Lehrbeginn in Jahren mit gerader Zahl (2024, 2026)
Schultage bei Lehrbeginn in Jahren mit ungerader Zahl (2025, 2027)
Neben dem Pflichtunterricht können unsere Lernenden unter zahlreichen spannenden Zusatzangeboten auswählen, von freiwilligen Sprachaufenthalten bis hin zur E-Learning-Plattform.
Die Lektionentafel informiert darüber, welche Handlungskompetenzbereiche mit welcher Dotation in den einzelnen Schuljahren unterrichtet werden.
Der Lehrplan definiert die Handlungskompetenzen, die den Lernenden vermittelt werden.
Die Kosten für die Lehrmittel betragen während der ganzen dreijährigen Ausbildung rund CHF 1’400.–. Nicht eingerechnet ist in diesem Betrag die allfällige Anschaffung eines BYOD-Geräts (z.B. eines Laptops). Reise-, Schul- und Unterkunftskosten, die bei den freiwilligen Sprachaufenthalten anfallen, tragen die Teilnehmenden selbst (ca. CHF 1’800.– pro Aufenthalt). Falls während der Lehrzeit Prüfungen für internationale Sprachdiplome abgelegt werden, kommen ebenfalls die Teilnehmenden für die Prüfungskosten auf.
Als moderne, innovative Bildungsinstitution legen wir Wert darauf, unseren Schülerinnen und Schülern vielfältige Lerngelegenheiten bereitzustellen und dabei auch das zeit- und ortsunabhängige Lernen voranzutreiben.
Lehrbetriebe bitten wir, sobald ein neues Lehrverhältnis abgeschlossen wurde, die künftige Lernende/den künftigen Lernenden mit dem Online-Formular zum Berufsschulunterricht anzumelden. Die Schulanmeldung ist notwendig, damit wir die Lernende/den Lernenden ins gewünschte Wahlpflichtfach einteilen können.
Absenzen und Verspätungen
Dispensationsgesuche müssen nur für Abwesenheiten von zwei oder mehr Tagen eingereicht werden. Dafür gibt es ein Formular «Dispensationsgesuch», das vollständig ausgefüllt an das Schulsekretariat zu senden ist. Lehrbetriebe können Kollektiv-Dispensationsgesuche per Mail beim Schulsekretariat einreichen; auf der Liste bitte die entsprechenden Lernenden mit Vornamen, Namen und Klassen aufführen. In diesem Fall wird die Abwesenheit als «dispensiert» eingetragen. Kürzere Abwesenheiten werden hingegen als «Absenz» festgehalten. Falls Prüfungen, Tests oder andere obligatorische Anlässe stattfinden, treffen die Lernenden mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im voraus alle notwendigen Abklärungen und Vereinbarungen.
Lernende, die Leistungssport betreiben, können vom Sportunterricht dispensiert werden. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formular «Dispensationsgesuch für Leistungssportler:innen» einzureichen.
Die Disziplinarmassnahmen der BFSU stützen sich auf das «Disziplinarreglement Berufsbildung» der kantonalen Bildungsdirektion vom 5. März 2015.
Der Verhaltenskodex dient als Leitfaden, wie wir an der BFSU miteinander umgehen wollen.
Gemäss der eidgenössischen Bildungsverordnung 2023 wird im Qualifikationsverfahren (QV) zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ festgestellt, ob die Lernenden die Handlungskompetenzen erworben haben, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlich sind. Das QV umfasst folgende Qualifikationsbereiche:
Fallnoten: Abschlussprüfungen «Praktische Arbeit» (Betrieb) sowie «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» (Berufsfachschule).
Die Erfahrungsnoten werden in einem separaten Qualifikationsbereich erfasst bzw. ausgewiesen. Alle drei Lernorte erteilen Erfahrungsnoten. Es gilt folgende Gewichtung:
Im QV an der Berufsfachschule wird geprüft, ob sich die Lernenden die branchenübergreifenden Grundlagen und Fähigkeiten angeeignet haben, die sie für eine erfolgreiche Berufstätigkeit brauchen. Der Qualifikationsbereich umfasst die Abschlussprüfung in der Berufsfachschule, die für jede Sprachregion zentral erstellt und verteilt wird. Die Prüfung findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt und dauert insgesamt 4.75 Stunden. Die schriftliche Prüfung wird als Open-Book-Prüfung mit geschützter Prüfungsumgebung durchgeführt (vgl. Hilfsmittelliste); das heisst, die Nutzung des Internets ist gestattet, aber keine Kommunikation. Geprüft und gleich gewichtet werden die unter folgendem Link ersichtlichen Handlungskompetenzbereiche (exkl. Option und Wahlpflichtbereich). Ebenfalls aufgeführt sind die Prüfungsformen und -dauern.
Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprü-
fung konkretisieren die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan enthaltenen Bestimmungen.
Extern erworbene Sprachzertifikate können als Kompetenznachweise in der Online-Lerndokumentation (Portfolio) abgelegt werden. Da sich die Lehre zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ durchwegs an den Handlungskompetenzen orientiert, werden im neuen Qualifikationsverfahren auch diese Kompetenzen geprüft. Die sprachlichen Kenntnisse der Lernenden werden ebenfalls in diesem Rahmen ermittelt und bewertet. Sprachzertifikate werden deshalb nicht in eine Note umgerechnet, die als Prüfungsersatz herangezogen werden kann.