SCHWEIZ BZU USTER
Grundbildung

Qualifikationsverfahren und Berufsmaturitätsprüfungen Abteilung Wirtschaft


Am Ende der Ausbildungszeit werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Lernenden/Studierenden im Qualifikationsverfahren (QV) bzw. an den Berufsmaturitätsprüfungen geprüft.

Qualifikationsverfahren

Ablauf
  • Prüfungstermine

    Das Qualifikationsverfahren und die Berufsmaturitätsprüfungen der Abteilung Wirtschaft finden jährlich in den Kalenderwochen 23 und 24 statt.

    Prüfungstermine 2025

  • Eröffnung der Prüfungsergebnisse

    Prüfungsergebnisse aus dem Qualifikationsverfahren (Haupt- sowie Vorabschlüsse) werden ausschliesslich schriftlich mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Das Sekretariat und die Lehrpersonen erteilen keine Auskünfte.
    Grundsätzlich steht den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sowie den übrigen am Lehrvertrag beteiligten Personen das Recht zu, in die Arbeiten Einblick zu nehmen und über die Bewertungsvorschriften Auskunft zu verlangen. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, dann melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Branchenvertretung oder der Schule, an der Sie die Prüfungen abgelegt haben.

    Eröffnung Prüfungsergebnisse aus Vorabschluss-Prüfungen

    • Vorabschluss (vorgezogene Prüfung) im Fach Englisch (W4T24er-Klassen)
    • Eröffnung der Noten mit dem Semesterzeugnis.
    • Versand per A-Post am Mittwoch, 9. Juli 2025.

    Eröffnung Prüfungsergebnisse aus Hauptabschluss-Prüfungen

    • Die persönliche ID-Nummer aller Absolventinnen und Absolventen, die das Qualifikationsverfahren erfolgreich bestanden haben, werden am Freitag, 27. Juni 2025 ab 12.00 Uhr, auf unserer Website aufgeschaltet. Ihre ID-Nummer finden Sie auf Ihrem Aufgebot, das Sie sowohl schriftlich als auch per E-Mail erhalten haben. Das Prüfungssekretariat gibt keine ID-Nummern bekannt.
    • Wer das Qualifikationsverfahren nicht bestanden hat, wird schriftlich informiert. Der Versand erfolgt am Donnerstag, 26. Juni 2025 mit eingeschriebener Post an die betroffenen Absolventinnen und Absolventen. Der Versand an die Lehrbetriebe erfolgt einen Tag später per A-Post.
    • An den Abschlussfeiern am Donnerstag, 3. Juli 2025, werden die Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse, Berufsmaturitätszeugnisse und Notenausweise abgegeben.

     

  • Abschlussfeier

    An den Abschlussfeiern am Donnerstag, 3. Juli 2025, werden die Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse, Berufsmaturitätszeugnisse und Notenausweise abgegeben.

  • Einsichtnahme

    Einsichtnahme in Vorabschluss-Prüfungen

    Einsichtnahme in Hauptabschluss-Prüfungen

    • Datum der Einsichtnahme Hauptabschluss (schulisches Qualifikationsverfahren): Mittwoch, 09. Juli 2025, 17.00 bis 18.00 Uhr
    • Die Einsichtnahme findet an der BFSU (Zimmer wird noch bekannt gegeben) statt.
    • Die Anmeldung per E-Mail an bis spätestens Montag, 7. Juli 2025, 12.00 Uhr ist obligatorisch.
    • Geben Sie in der Anmeldung an, welche Prüfung(en) oder Prüfungsteile Sie einsehen möchten. Am Tag der Einsichtnahme liegen ausschliesslich jene Prüfungen oder Prüfungsteile bereit, die Sie in Ihrer Anmeldung erwähnt haben.
    • Externe Sprachdiplome werden gemäss der aktuell gültigen Umrechnungstabelle angerechnet. Für die Prüfung gelten die Bestimmungen des externen Anbieters. Eine Einsichtnahme muss bei der extern prüfenden Stelle beantragt werden.

Sprachzertifikate

Anstelle der schulischen Abschlussprüfung Englisch und/oder Französisch können Lernende und Studierende BM 2 auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht absolviert werden. Über die verbindlichen Daten  informiert die Fremdsprachenlehrperson. Die anerkannten Diplome sind aus den Umrechnungstabellen ersichtlich. Es werden nur die aufgelisteten Sprachdiplome anerkannt und umgerechnet.

Hilfsmittellisten

Hier finden Sie die aktuellen Hilfsmittellisten zum Qualifikationsverfahren für alle Profile inklusive Berufsmaturität 2.

Notenrechner

Hier finden Sie die aktuellen Notenrechner zum Qualifikationsverfahren für alle Profile inklusive Berufsmaturität 2.

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