Gesuch um Teildispensation vom Fremdsprachenunterricht nach erzieltem Sprachzertifikat (BM2)
Studierende BM 2, die ein akkreditiertes Sprachzertifikat (vgl. auch Abschnitt akkreditierte Sprachzertifikate und Umrechnung) auf dem erforderlichen Niveau nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) erzielt haben, können sich vom Fremdsprachenunterricht teildispensieren lassen.
Englisch:
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B 2 |
Französisch:
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B 2 |
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B 1 |
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B 1 |
Teildispensation bedeutet, dass diese Studierenden der BM 2 den Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache bis auf einzelne Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen, die von der Dispensation ausgenommen sind, nicht mehr besuchen müssen. Studierende BM 2 mit einer bewilligten Teildispensation müssen den Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache bis auf einzelne Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen, die von der Dispensation ausgenommen sind, nicht mehr besuchen. Es gilt:
für alle Berufsmaturitätsausrichtungen
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
für die Berufsmaturitätsausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (WDW und WDD)
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema Geschäftssprache sowie zur Literatur
Teildispensierte sind selber dafür verantwortlich, sich über Termine obligatorischer Lektionen, Unterrichtssequenzen sowie Prüfungen und deren Inhalt zu informieren. Bei obligatorischen Lektionen, Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen kommt das Disziplinar- und Absenzreglement der BFSU zur Anwendung. Die Abteilungsleitung kann in begründeten Fällen Dispensationen widerrufen.