Gesuch um Teildispensation vom Fremdsprachen-
unterricht nach erzieltem Sprachzertifikat (Lehrlingsunterricht inkl. Berufsmaturität 1)
Lernende, die ein akkreditiertes Sprachzertifikat (vgl. auch Abschnitt akkreditierte Sprachzertifikate und Umrechnung) auf dem erforderlichen Niveau nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) erzielt haben, können sich vom Fremdsprachenunterricht teildispensieren lassen.
Englisch:
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B 2 |
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B 1 |
Französisch:
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B 2 |
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B 1 |
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B 1 |
Lernende mit einer bewilligten Teildispensation müssen den Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache bis auf einzelne Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen, die von der Dispensation ausgenommen sind, nicht mehr besuchen. Es gilt:
für Lernende aller Berufe (inkl. Berufsmaturität 1)
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
für Lernende im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ (Profile B und E)
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema Geschäftssprache
für Lernende im Berufs Kauffrau/Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema Geschäftssprache sowie zur Literatur
für Berufslehr-Lernende (ohne Berufsmaturität) in den technischen Berufen der Automation, der Elektronik und der Informatik
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema technisches Englisch
Teildispensierte sind selber dafür verantwortlich, sich über Termine obligatorischer Lektionen, Unterrichtssequenzen sowie Prüfungen und deren Inhalt zu informieren. Bei obligatorischen Lektionen, Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen kommt das Disziplinar- und Absenzreglement der BFSU zur Anwendung. Die Abteilungsleitung kann in begründeten Fällen Dispensationen widerrufen.