schulbetrieb_lehrmittelbestellung
Über uns

Teildispensation vom Fremdsprachenunterricht für Lernende


Gesuch um Teildispensation vom Fremdsprachenunterricht nach erzieltem Sprachzertifikat für Lernende:

  • Berufsmaturität 1 (alle Ausrichtungen)
  • Automation
  • Elektronik
  • Informatik

Lernende, die ein akkreditiertes Sprachzertifikat (vgl. auch Abschnitt akkreditierte Sprachzertifikate und Umrechnung) auf dem erforderlichen Niveau nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) erzielt haben, können sich vom Fremdsprachenunterricht teildispensieren lassen.

 

Englisch: 

  • Berufsmaturität 1 (alle Ausrichtungen):
B 2
  • Berufslehre (Automation, Elektronik, Informatik):
B 1

 

Französisch: 

  • Berufsmaturität 1 (Typ Wirtschaft)
B 2
  • Berufsmaturität 1 (Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences)
B 1

 

Lernende mit einer bewilligten Teildispensation müssen den Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache bis auf einzelne Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen, die von der Dispensation ausgenommen sind, nicht mehr besuchen. Es gilt für:

Lernende BM 1 (Typ Wirtschaft)

  • Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
  • Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema Geschäftssprache sowie zur Literatur

Lernende BM 1 (Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences)

  • Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen

Lernende Kauffrau/Kaufmann EFZ (ohne Berufsmaturität)

  • In der Berufslehre Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität nach Bildungsverordnung 2022 (Lehrbeginn 2023 oder später) kann keine Dispensation gewährt werden

Lernende der technischen Berufe (Automation, Elektronik, Informatik)

  • Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
  • Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema technisches Englisch

 

Teildispensierte sind selber dafür verantwortlich, sich über Termine obligatorischer Lektionen, Unterrichtssequenzen sowie Prüfungen und deren Inhalt zu informieren. Bei obligatorischen Lektionen, Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen kommt das Disziplinar- und Absenzreglement der BFSU zur Anwendung. Die Abteilungsleitung kann in begründeten Fällen Dispensationen widerrufen.

 

Angaben zur Person

Diese Seite teilen: