SCHWEIZ BZU USTER
Schulbetrieb

Einverständniserklärung Kraftraum


Der Kraftraum steht allen Personen am Bildungszentrum zur Verfügung. Wir wollen hiermit einen Teil zur persönlichen Gesundheitsförderung beitragen. Voraussetzung zur Benutzung ist eine Einführung durch eine Sportlehrperson. Die Einverständniserklärung stellt sicher, dass jeder Benutzer sich der Verhaltensregeln bewusst ist.

Da der Kraftraum nicht permanent betreut ist, ist vor allem der korrekte Umgang mit den Geräten entscheidend. Jeder Benutzer ist für sein Training selbst verantwortlich. Gesundheitliche Schäden, die aufgrund fehlerhaften Trainings entstehen, können nicht dem Betreiber angelastet werden.

Einmal erteilt, ist die Freigabe gültig bis zum Austritt aus der Schule (Sanktionen ausgenommen).

Nach Eingang der Einverständniserklärung wird diese geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Legi-Karte für den Zugang freigeschaltet.

 

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