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Grundbildung

BM 1 Technik (TALS) ab Lehrbeginn 2026


Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences (TALS) ist der Türöffner zur Fachhochschule für Lernende technischer und gewerblicher Berufe. Die Berufsfachschule Uster setzt dabei auf Blended Learning.

Lernende technischer und gewerblicher Berufe können mit der Berufsmaturität die schulischen Kenntnisse mit Schwerpunkt Naturwissenschaften vertiefen und erhalten eine erweiterte Allgemeinbildung, sodass sie bestens für das Erlangen des Berufsmaturitätszeugnisses gerüstet sind. Die Berufsfachschule Uster setzt auf  ein progressives Blended Learning, um ihre Lernenden optimal auf die Fachhochschule vorzubereiten. Der Anteil an begleitetem selbstorganisiertem Lernen (SOL) wird im Laufe der Ausbildungszeit erhöht.

 

Voraussetzungen und Perspektiven

  • Voraussetzungen

    Der Eintritt in die berufsbegleitende BM1 setzt voraus, dass die kantonal einheitliche Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen bestanden worden ist.

  • Berufliche Perspektiven

    Mit der Berufsmaturität erreichen die Absolventinnen und Absolventen den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule und via Passerelle den Zugang zur Universität und ETH. Sie erleichtert aber auch den Besuch von Ausbildungslehrgängen an höheren Fachschulen und die Weiterbildung im erlernten Beruf.

Aufnahmeprüfung

  • Allgemeine Informationen
    • Der Eintritt in die berufsbegleitende BM1 setzt das Bestehen der kantonal einheitlichen Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen voraus. Diese Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) findet jeweils im März statt und besteht aus einer zweiteiligen Deutschprüfung und einer Mathematikprüfung.

    • Aufnahmeprüfung Mathematik

      Die Mathematikprüfung umfasst einen Teil. Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Konstruktionswerkzeug (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab) und von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner.

    • Aufnahmeprüfung Deutsch

      Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.

      • Teil 1: Sprachbetrachtung und Textverständnis; Dauer: 45 Minuten; Hilfsmittel: keine
      • Teil 2: Verfassen eines Textes; Dauer: 90 Minuten; Hilfsmittel: Rechtschreibewörterbuch (z.B. Duden Rechtschreibung oder Schweizer Schülerduden).
    • Vorleistungsnote (Erfahrungsnote)

      An der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) zählt die Vorleistungsnote, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

      • Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die keine Anforderungsstufen führt;
      • Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe besucht werden.

      In allen anderen Fällen zählt für die ZAP lediglich die Prüfungsnote.

      Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus der 3. Klasse der Sekundarstufe wird die Vorleistungsnote zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (Arithmetik und Algebra), Französisch, Englisch sowie Natur und Technik berechnet. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet. Massgebend für die Berechnung der Vorleistungsnote ist das letzte reguläre Zeugnis des Semesters, das der ZAP vorangeht.

    • Berechnung der Gesamtnote

      Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wenn keine Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.

    • Bestehnorm

      Die Bestehensnorm definiert die Gesamtnote, die mindestens erreicht werden muss, um die ZAP erfolgreich zu bestehen. Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule erfolgt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten eine Gesamtnote von 4.5 erreichen. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote nicht zählt, erfolgt die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule, wenn eine Prüfungsnote von mindestens 4,25 erreicht wurde.

    • Einsichtnahme

      Grundsätzlich steht den Kandidatinnen und Kandidaten das Recht zu, in die Arbeiten Einblick zu nehmen und über die Bewertungsvorschriften Auskunft zu verlangen. Die Einsicht in die Arbeiten der Aufnahmeprüfung BM 1 findet statt am:

      Mittwoch, 25. März 2026, 16.00 – 17.00 Uhr

      Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen? Dann melden Sie sich bitte bis Dienstag, 24. März 2026, 23.00 Uhr, per Mail an und nennen Sie die Fachprüfungen, die Sie einsehen möchten.

      Ohne Ankündigung Ihres Besuches können die Arbeiten nicht bereitgelegt und deshalb nicht eingesehen werden.

    • Eintritt

      Nach bestandener Prüfung erfolgt der Schuleintritt im anschliessenden oder dem darauffolgenden Schuljahr. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.

    • Weitere Informationen
  • Anmeldung zur Aufnahmeprüfung

    Die Anmeldung ist ab dem 1. Januar 2026 möglich.

    Bitte beachten: Es handelt sich nicht um eine Anmeldung zum Lehrgang an einer Berufsmaturitätsschule, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.

    Aufnahmeprüfung zur BM 1

    • Anmeldeschluss:      Dienstag, 10. Februar 2026
    • Aufnahmeprüfung:    Mittwoch, 4. März 2026

    Ablauf

    08:00 bis 09:30 Uhr Mathematik
    10:00 bis 10:45 Uhr Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis
    11:15 bis 12:45 Uhr Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz)

    Anmeldegebühr

    Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.–. Nach Anmeldeschluss kann diese Gebühr nicht zurückerstattet werden, falls die Aufnahmeprüfung verpasst wurde. Anmeldungen für den prüfungsfreien Übertritt in die Berufsmaturitätsschule sind kostenlos.

     

Gestaltung des Berufsmaturitätsunterrichts

  • Additive Berufsmaturität

    Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) Technik, Architektur und Life Sciences (TALS), basiert auf dem additiven Modell. Das heisst, die Lernenden besuchen zusätzlich zum Berufskundeunterricht in ihrem Beruf, die Fächer der Berufsmaturität an der Berufsfachschule Uster.

  • Fächer

    Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst einen Grundlagen-, einen Schwerpunkt- und einen Ergänzungsbereich. Darin integriert ist das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF), bei dem die Lernenden ein Thema nicht nur in einem, sondern in mehreren Fächern behandeln. Hinzu kommt die Arbeit an einer interdisziplinären Projektarbeit (IDPA), die angeleitet und betreut wird.

    Die Fächer des Grundlagenbereichs:

    • erste Landessprache (Deutsch)
    • zweite Landessprache (Französisch)
    • dritte Sprache (Englisch inkl. technisches Englisch)
    • Mathematik

    Die Fächer des Schwerpunktbereichs:

    • Mathematik
    • Physik
    • Chemie

    Die Fächer des Ergänzungsbereichs:

    • Geschichte und Politik
    • Wirtschaft und Recht

    Gesundheit und Sport:

    Der nationale Lehrplan beinhaltet auch obligatorische Sportlektionen. Die Noten in diesem Fach fallen für die Promotion in der Berufsmaturität nicht ins Gewicht.

     

  • Blended Learning
    • Blended Learning bedeutet das Kombinieren von Lehr-Lern-Arrangements, die klassische Lehr-Lern-Methoden mit den aktuellen Möglichkeiten von digitalen Medien und Anwendungen optimal verknüpfen. Diese Verknüpfung führt zu spezifischen Blended Learning-Lernsettings (Präsenzlektionen, begleitetes selbstorganisiertes Lernen und individuelles Lernen), die sich primär bezüglich der Dimensionen Zeit (synchron/asynchron), Raum (physisch/digital) sowie ihrer Sozialform (begleitet/individuell) unterscheiden. Die BFSU setzt Blended Learning in der Kombination von klassischen Lehr-Lern-Methoden des Präsenzunterrichts mit digitalem Unterricht sowie mit begleitetem selbstorganisiertem Lernen (SOL) um.

    • Präsenzlektionen

      Sowohl Lehrpersonen als auch Lernende sind physisch gemeinsam, d.h. zeitgleich (synchron) anwesend. Präsenzlektionen werden ausschliesslich synchron mit der ganzen Klasse durchgeführt und unmittelbar von einer oder mehreren Lehrpersonen geleitet.

      Präsenzlektionen ermöglichen insbesondere den unmittelbaren Kontakt und Austausch zwischen Lehrpersonen und Lernenden, die Erörterung von komplexen Problem- und Fragestellungen und die Klärung von grundlegenden Fragen im Plenum.

    • Digital-Lektionen

      Die Lehrpersonen unterrichten ihre Lernenden über Moodle zu der im Stundenplan vorgegebenen Zeit. Auch für die Digital-Lektionen stellt die BFSU den Lernenden und ihren Fachlehrpersonen einen Schulraum zur Verfügung. Die Lehrpersonen sind zu den vorgegebenen Digital-Lektionen im Schulraum präsent; die Lernenden entscheiden selbst, ob sie dem Unterricht ebenfalls im Schulraum oder über Moodle an einem von ihnen bestimmten Ort folgen möchten.

    • SOL-Lektionen

      Die Fachlehrpersonen organisieren den Unterricht derart, dass sich Präsenz- und SOL-Lektionen optimal ergänzen. Sie erteilen den Lernenden für die entsprechenden SOL-Lektionen klare Aufträge, die jeweils auf die Präsenzlektionen abgestimmt sind. Die Lehrpersonen stehen den Lernenden im Umfang ihrer SOL-Fachlektionen zu klar im Stundenplan vorgegebenen Zeitpunkten coachend und unterstützend zur Seite. Lehrpersonen und Lernenden steht ein Schulraum zur Verfügung. Die Lernenden arbeiten während den SOL-Lektionen (zeitabhängig) auf dem Schulareal (ortsabhängig).

    • Individuelles Lernen

      Der Lernprozess wird von den Lernenden selbst initiiert und findet ohne jegliche Begleitung von Lehrpersonen statt.

      Das höchste Mass an Selbststeuerung und die Möglichkeit der Lernenden, sich konsequent an den eigenen Bedürfnissen bezüglich Zielsetzung und Themenwahl, Methoden und Techniken sowie der Arbeitsorganisation in ihrem Lernprozess zu orientieren, sind die Stärken dieses Lernsettings.

  • Fremdsprachen

    Statt die Abschlussprüfungen in den Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch zu absolvieren, können Lernende der Berufsmaturitätsschule auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht beigebracht werden. Anerkannt und umgerechnet werden nur die Sprachdiplome, die in den Umrechnungstabellen aufgelistet sind.

     

     

    Die BFSU bietet freiwillige Sprachaufenthalte in England und Frankreich an.

     

Organisation schulische Ausbildung

  • Schultage
    Lehrjahr Automatiker:in / Elektroniker:in / Informatiker:in Gewerbliche Berufe Wetzikon
    1. Lehrjahr Donnerstag und Freitag Freitag
    2. Lehrjahr Dienstag und Mittwoch Freitag
    3. Lehrjahr Montag und Dienstag Freitag
    4. Lehrjahr Donnerstag und Freitag Freitag

     

    Der Berufsmaturitätsunterricht für die Klassen der Berufsschule Rüti findet ab dem Schuljahr 2026/27 am Donnerstag im Campus Berufsmaturität in Wetzikon statt.

  • Lektionentafel

    Die Lektionetafel informiert darüber, welche Fächer mit welcher Dotation in den einzelnen Schuljahren unterrichtet werden.

     

  • Lehrpläne

    Der Lehrplan definiert das Fachwissen und die Handlungskompetenzen, die den Lernenden vermittelt werden.

     

  • Lehrmittel + weitere Kosten

    Für Lehrmittel ist im Rahmen der vierjährigen Ausbildung mit Auslagen von insgesamt rund CHF 1’200.00 zu rechnen. Kosten für die Anschaffung eines Laptops sowie Ausgaben im Rahmen der Maturaarbeitswoche sind darin nicht enthalten. Eventuelle Reise-, Schul- und Unterkunftskosten bei freiwilligen Sprachaufenthalten gehen zu Lasten der Teilnehmenden (ca. CHF 1’700.00 je Aufenthalt). Werden während der Lehrzeit Prüfungen zur Erlangung internationaler Sprachdiplome abgelegt, gehen die Prüfungskosten zu Lasten der Geprüften.

     

  • E-Learning + Bring Your Own Device "BYOD"

    Als moderne, innovative Bildungsinstitution legen wir Wert darauf, unseren Lernenden vielfältige Lerngelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Und dabei auch das zeit- und ortsunabhängige Lernen voranzutreiben.

     

Umgang mit Absenzen und Dispensationen Disziplinarreglement

  • Umgang mit Absenzen

    Absenzen und Verspätungen

    • Die Fachlehrpersonen erfassen die Abwesenheiten und Verspätungen der Lernenden.
    • Verspätungen über 30 Minuten gelten als Absenz.
    • Die Lehrbetriebe erhalten am Tagesende eine Mail, die sie über die Abwesenheiten oder Verspätungen ihrer Lernenden informiert.
    • Die Lehrbetriebe klären mit ihren Lernenden den Grund der Absenzen oder Verspätungen und ergreifen bei Bedarf Massnahmen. Absenzen können nicht entschuldigt werden.
    • Die Klassenlehrperson kontaktiert bei häufigen Absenzen, Verspätungen oder anderen Unregelmässigkeiten die Lehrbetriebe.
    • Die Zahl auf den Abwesenheits- und Verspätungslisten wird zu Beginn des neuen Schuljahres auf null gesetzt.

     

  • Dispensationen

    Dispensationsgesuche müssen nur für Abwesenheiten von zwei oder mehr Tagen eingereicht werden. Dafür gibt es ein Formular «Dispensationsgesuch», das vollständig ausgefüllt an das Schulsekretariat zu senden ist. Lehrbetriebe können Kollektiv-Dispensationsgesuche per Mail beim Schulsekretariat einreichen; auf der Liste bitte die entsprechenden Lernenden mit Vornamen, Namen und Klassen aufführen. In diesem Fall wird die Abwesenheit als «dispensiert» eingetragen. Kürzere Abwesenheiten werden hingegen als «Absenz» festgehalten. Falls Prüfungen, Tests oder andere obligatorische Anlässe stattfinden, treffen die Lernenden mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im voraus alle notwendigen Abklärungen und Vereinbarungen.

     

     

    Lernende, die Leistungssport betreiben, können vom Sportunterricht dispensiert werden. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formular «Dispensationsgesuch für Leistungssportler:innen» einzureichen.

     

  • Verhaltenskodex der BFSU

    Der Verhaltenskodex dienst als Leitfaden, wie wir an der BFSU miteinander umgehen wollen.

     

Promotion und Berufsmaturitätsprüfungen

  • Promotionsordnung

    Für die Beförderung ins nächste Semester muss der Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern der Berufsmaturität mindestens 4.0 betragen. Ferner dürfen höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sein und die Differenz der beiden zur Note 4.0 den Wert von 2.0 nicht übersteigen. Wer diese Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, was jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung gewährt wird. Werden die Voraussetzung für die definitive Promotion ein zweites Mal nicht erfüllt, werden aus dem Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen und führt die Ausbildung in der Berufslehrklasse weiter.

  • Notenrechner

    Auf dem Merkblatt finden Sie wichtige Hinweise zur Notenberechnung in der Berufsmaturität Technik, insbesondere zu den Regeln im Fach Naturwissenschaften (Physik und Chemie) sowie im Interdisziplinären Arbeiten (IDPA und IDAF). Zudem veranschaulicht das Muster des Notenausweises die Notenberechnung fürs BM-Zeugnis.

  • Berufsmaturitätsprüfungen

    Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen finden Sie hier.

     

  • Hilfsmittelliste
  • Vorbereitungskurse Abschlussprüfungen

    Die BFSU bietet ihren Lernenden massgeschneiderte Vorbereitungskurse für die Berufsmaturitätsprüfungen an.

     

  • Sprachzertifikate

    Statt die Abschlussprüfungen in den Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch zu absolvieren, können Lernende der Berufsmaturitätsschule auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht beigebracht werden. Anerkannt und umgerechnet werden nur die Sprachdiplome, die in den Umrechnungstabellen aufgelistet sind.

     

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