Sprachzertifikate
In den beiden Fremdsprachen Französisch und Englisch können Lernende BM 1 und Studierende BM 2 anerkannte externe Sprachzertifikate anstelle der schulischen Abschlussprüfungen in die Berechnung der Fachnote einfliessen lassen und falls sie die Voraussetzungen erfüllen, sich Teil- oder Volldispensieren lassen.
Anstelle der schulischen Abschlussprüfung Englisch und/oder Französisch können Lernende BM 1 und Studierende BM 2 sich auch ein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkanntes Sprachdiplom anrechnen lassen. Dieses muss fristgerecht absolviert werden. Über die verbindlichen Daten informiert die Fremdsprachenlehrperson. Die anerkannten Diplome sind in der Empfehlung Nr. 11 auf der Webseite der SBBK (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz) aufgeführt. Es werden nur die aufgelisteten Sprachdiplome anerkannt. Wer eine Diplomprüfung ablegen und anrechnen lassen will, die um 2 oder 3 Stufen höher ist als das zu erreichende Anforderungsniveau, braucht zwingend die vorgängige Einwilligung der Schulleitung.
Akkreditierte Sprachzertifikate und Umrechnung
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Französisch
Die anerkannten Diplome sind in der Empfehlung Nr. 11 auf der Website der SBBK (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz) aufgeführt. Es werden nur die aufgelisteten Sprachdiplome anerkannt. Die akkreditierten Sprachzertifikate werden mit dem Diplomrechner der Schweizerischen Konferenz Kaufmännischer Berufsschulen (SKKBS) umgerechnet. Die umgerechnete Note kann anstelle der Abschlussprüfung in die Berechnung der Fachnote eingerechnet werden. Der Diplomrechner gilt für alle an der BFSU angebotenen Berufsmaturitätsausrichtungen (BM 1 und BM 2) Wirtschaft und Dienstleistungen (WDD und WDW) / Technik, Architektur und Life Sciences (TALS).
Bei der Anrechnung sind die Termine und Vorgaben der BFSU (vgl. Abschnitt Vorgehen) sowie je nach Ausbildung die unterschiedlichen Anforderungsniveaus nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) zu berücksichtigen. Wer eine Diplomprüfung ablegen und anrechnen lassen will, die um 2 oder 3 Stufen höher ist als das zu erreichende Anforderungsniveau, braucht zwingend die vorgängige Einwilligung der Schulleitung.
In der Berufslehre Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität nach Bildungsverordnung 2022 (Lehrbeginn 2023 oder später) sowie in der technischen Berufslehre Automation, Elektronik und Informatik ohne Berufsmaturität kann kein Fremdsprachenzertifikat angerechnet werden.
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Englisch
Die anerkannten Diplome sind in der Empfehlung Nr. 11 auf der Website der SBBK (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz) aufgeführt. Es werden nur die aufgelisteten Sprachdiplome anerkannt. Die akkreditierten Sprachzertifikate werden mit dem Diplomrechner der Schweizerischen Konferenz Kaufmännischer Berufsschulen (SKKBS) umgerechnet. Die umgerechnete Note kann anstelle der Abschlussprüfung in die Berechnung der Fachnote eingerechnet werden. Der Diplomrechner gilt für alle an der BFSU angebotenen Berufsmaturitätsausrichtungen (BM 1 und BM 2) Wirtschaft und Dienstleistungen (WDD und WDW) / Technik, Architektur und Life Sciences (TALS).
Bei der Anrechnung sind die Termine und Vorgaben der BFSU (vgl. Abschnitt Vorgehen) sowie je nach Ausbildung die unterschiedlichen Anforderungsniveaus nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) zu berücksichtigen. Wer eine Diplomprüfung ablegen und anrechnen lassen will, die um 2 oder 3 Stufen höher ist als das zu erreichende Anforderungsniveau, braucht zwingend die vorgängige Einwilligung der Schulleitung.
In der Berufslehre Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität nach Bildungsverordnung 2022 (Lehrbeginn 2023 oder später) sowie in der technischen Berufslehre Automation, Elektronik und Informatik ohne Berufsmaturität kann kein Fremdsprachenzertifikat angerechnet werden.
Vorgehen
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Anrechnung Sprachzertifikate
Lernende BM 1 und Studierende BM 2, die ein externes Sprachzertifikat anrechnen lassen möchten, geben auf Moodle elektronisch eine Erklärung ab und reichen das Sprachzertifikat (Vorder- und Rückseite) inklusive dem Blatt mit der Angabe der erzielten Gesamtpunktzahl als PDF-Datei auf Moodle ein. Für die Abgabe der Erklärung und das Einreichen der Sprachzertifikate sind die Terminvorgaben der BFSU zwingend einzuhalten.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre Fremdsprachenlehrperson oder an das zuständige Prüfungssekretariat: oder .
Dispensationen
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Teildispensation nach erzieltem Sprachzertifikat
Lernende BM 1 und Studierende BM 2, die ein akkreditiertes Sprachzertifikat absolviert haben (vgl. auch Abschnitt akkreditierte Sprachzertifikate und Umrechnung), können ein Gesuch um Teildispensation vom Unterricht stellen. Für eine Teildispensation muss je nach Ausbildung folgendes Anforderungsniveau nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) mindestens erfüllt sein:
Englisch:
- Berufsmaturität 1 & 2 (alle Ausrichtungen)
B 2 Französisch:
- Berufsmaturität 1 & 2 (Typ Wirtschaft)
B 2 - Berufsmaturität 1 & 2 (Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences)
B 1 - Berufsmaturität 2 (Typ Dienstleistungen)
B 1 Die Teildispensation ist an Vorgaben und Bedingungen gebunden. Die Teildispensation wird durch die Abteilungsleitung geprüft und bewilligt. Lernende und Studierende BM 2 mit einer bewilligten Teildispensation müssen den Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache bis auf einzelne Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen, die von der Dispensation ausgenommen sind, nicht mehr besuchen. Es gilt für:
Lernende BM 1 (Typ Wirtschaft) & Studierende BM 2 (Typen WDW und WDD)
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema Geschäftssprache sowie zur Literatur
Lernende BM 1 & Studierende BM 2 (Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences)
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
Lernende Kauffrau/Kaufmann EFZ (ohne Berufsmaturität)
- In der Berufslehre Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität nach Bildungsverordnung 2022 (Lehrbeginn 2023 oder später) kann keine Dispensation gewährt werden
Lernende der technischen Berufe (Automation, Elektronik, Informatik)
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen, in denen Prüfungen oder andere notenrelevante Leistungen erbracht werden müssen
- Lektionen oder Unterrichtssequenzen zum Thema technisches Englisch
Lernende holen vor Einreichen des Gesuchs das Einverständnis der/des Berufsbildenden ein und informieren die Fremdsprachenlehrperson.
Alle Teildispensierten informieren ihre Fremdsprachenlehrperson über die Dispensation. Sie sind selber dafür verantwortlich, sich über Termine obligatorischer Lektionen, Unterrichtssequenzen sowie Prüfungen und deren Inhalt zu informieren. Bei obligatorischen Lektionen, Unterrichtssequenzen und Prüfungslektionen kommt das Disziplinar- und Absenzreglement der BFSU zur Anwendung. Die Abteilungsleitung kann in begründeten Fällen Dispensationen widerrufen.
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Volldispensation vor Ausbildungsstart
Eine vollständige Dispensation für BM-2-Studierende aller Ausrichtungen sowie Lernende der BM 1 Technik, Architektur und Life Sciences ist nur möglich, wenn vor Beginn der Ausbildung ein Diplom erlangt wurde, das mindestens eine Stufe über dem angestrebten Niveau (nach GER-Referenzrahmen) liegt.
Englisch:
- Berufsmaturität (alle Ausrichtungen):
C 1, C 2 Französisch:
- Berufsmaturität Typ Wirtschaft:
C 1, C 2 - Berufsmaturität Typ Dienstleistungen
B 2 - Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences
B 2 Gesuche um Volldispensation werden vor Start des Bildungsgangs bzw. nach Bildungsgangstart bis spätestens zu Beginn der Herbstferien geprüft.
Volldispensierte besuchen den Unterricht nicht. In den Semesterzeugnissen steht der Vermerk «disp.» und im Schlusszeugnis der Vermerk «erfüllt». Bei einer Volldispensation entfällt die Möglichkeit, gute Sprachkenntnisse in die Berechnung des Gesamtnotendurchschnitts einfliessen zu lassen, um eine Schwäche in einem anderen Fach zu kompensieren.Ein Gesuch um Volldispensation muss schriftlich an die zuständige Abteilungsleitung gestellt werden. Im Gesuch muss explizit bestätigt werden, dass die Vorgaben zur Volldispensation gelesen, verstanden und akzeptiert werden. Dem Gesuch ist eine Kopie des Sprachzertifikates (Vorder- und Rückseite) beizulegen.