SCHWEIZ BZU USTER
Grundbildung

Kauffrau / Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität ab Lehrbeginn 2026


Die dreijährige KV-Lehre mit Berufsmaturität (BM 1) ist der Türöffner zur Fachhochschule. Die Berufsfachschule Uster setzt dabei auf Blended Learning.

Die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität vertieft die schulischen Kenntnisse mit Schwerpunkt Wirtschaft und vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung, sodass die Lernenden bestens für das Erlangen des Fähigkeits- und Berufsmaturitätszeugnisses gerüstet sind. Die Berufsfachschule Uster setzt auf  ein progressives Blended Learning, um ihre Lernenden optimal auf die Fachhochschule vorzubereiten. Der Anteil an begleitetem selbstorganisiertem Lernen (SOL) wird im Laufe der Ausbildungszeit erhöht.

 

Voraussetzungen und Perspektiven

  • Voraussetzungen
    • abgeschlossene Sekundarschule (idealerweise in der höchsten Anforderungsstufe)
    • mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit (Deutsch)
    • gute Fremdsprachenkenntnisse (Englisch und Französisch)
    • hohe Affinität zu Zahlen
    • Freude am Umgang mit Anwendungsprogrammen (Word, Excel, PowerPoint usw.)
    • Geschicklichkeit im Umgang mit neuen Technologien
    • gute Auffassungsgabe und flexible Denkweise
    • hohe schulische Leistungsbereitschaft
    • Organisationsfähigkeit
    • selbstständige Arbeitsweise

    Darüber hinaus empfehlen wir, bis zum Antritt der Lehre das Zehnfinger-System auf der Tastatur zu erlernen.

    Der Eintritt in die berufsbegleitende BM1 setzt voraus, dass die kantonal einheitliche Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen bestanden worden ist.

  • Berufliche Perspektiven

    Die Kauffrau und der Kaufmann EFZ sind in unterschiedlichsten Branchen tätig. Sie sind in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung und oft auch in sozialen Berufen zu finden. Vom Einzelarbeitsplatz in einem kleinen Betrieb bis zum Grossraumbüro in einer Bank ist alles dabei. Wer die Lehre zur Kauffrau /zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität abgeschlossen hat, erhält damit Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule.

Aufnahmeprüfung

  • Allgemeine Informationen
    • Der Eintritt in die berufsbegleitende BM 1 setzt voraus, dass die kantonal einheitliche Aufnahmeprüfung für alle Berufsmaturitätsausrichtungen bestanden worden ist. Diese Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) findet jeweils im März statt und besteht aus einer zweiteiligen Deutschprüfung und einer Mathematikprüfung.

    • Aufnahmeprüfung Mathematik

      Die Mathematikprüfung umfasst einen schriftlichen Teil und dauert 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Konstruktionswerkzeuge (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab) und von der kantonalen Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner erlaubt.

    • Aufnahmeprüfung Deutsch

      Die Deutschprüfung umfasst zwei Teile.

      • Teil 1, Dauer 45 Minuten: Hier werden die Sprachbetrachtung und das Textverständnis getestet. Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
      • Teil 2, Dauer 90 Minuten: Hier gilt es, einen Text zu verfassen. Als Hilfsmittel zugelassen ist ein Rechtschreibe-Wörterbuch (z.B. Duden Rechtschreibung oder Schweizer Schülerduden).
    • Vorleistungsnote (Erfahrungsnote)

      Bei der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) wird die Vorleistungsnote mitgezählt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

      • Besuch einer öffentlichen Sekundarschule A im Kanton Zürich, die keine Anforderungsstufen führt
      • Besuch einer öffentlichen Sekundarschule A im Kanton Zürich, die Anforderungsstufen führt. Hier müssen alle angebotenen Fächer in der höchsten Anforderungsstufe durchlaufen werden.

      In allen anderen Fällen zählt für die ZAP lediglich die Prüfungsnote.

      Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus der dritten Klasse der Sekundarstufe wird die Vorleistungsnote zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik (Arithmetik und Algebra), Französisch, Englisch sowie Natur und Technik berechnet. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet. Massgebend für ihre Berechnung ist das letzte reguläre Zeugnis des Semesters, das der ZAP vorangeht.

    • Berechnung der Gesamtnote

      Wird die Vorleistungsnote mitgezählt, entspricht die Gesamtnote der ZAP dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Ansonsten fällt nur die Prüfungsnote ins Gewicht. Sie setzt sich zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung zusammen. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.

    • Bestehensnorm

      Die Bestehensnorm definiert die Gesamtnote, die mindestens erreicht werden muss, um die ZAP erfolgreich absolviert zu haben. In die Berufsmaturitätsschule aufgenommen wird, wer eine Gesamtnote von 4.5 erreicht. Diejenigen, deren Vorleistungsnote nicht mitgezählt wird, können in die Berufsmaturitätsschule eintreten, wenn sie eine Prüfungsnote von mindestens 4.25 erzielt haben.

    • Einsichtnahme

      Grundsätzlich steht den Kandidatinnen und Kandidaten das Recht zu, in die Arbeiten Einblick zu nehmen und über die Bewertungsvorschriften Auskunft zu verlangen. Die Einsicht in die Arbeiten der Aufnahmeprüfung BM 1 findet statt am:

      Mittwoch, 25. März 2026, 16.00 – 17.00 Uhr

      Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen? Dann melden Sie sich bitte bis Dienstag, 24. März 2026, 23.00 Uhr, per Mail an und nennen Sie die Fachprüfungen, die Sie einsehen möchten.

      Ohne Ankündigung Ihres Besuches können die Arbeiten nicht bereitgelegt und deshalb nicht eingesehen werden.

    • Eintritt

      Wer die ZAP bestanden hat, kann im anschliessenden Schuljahr in die Berufsmaturitätsschule eintreten oder ein Schuljahr danach. Die Berufsmaturität kennt keine Probezeit.

    • Weitere Informationen
  • Anmeldung zur Aufnahmeprüfung

    Die Anmeldung ist ab dem 1. Januar 2026 möglich.

    Bitte beachten: Es handelt sich nicht um eine Anmeldung zum Lehrgang an einer Berufsmaturitätsschule, sondern nur für die Aufnahmeprüfung.

    Aufnahmeprüfung zur BM 1

    • Anmeldeschluss:      Dienstag, 10. Februar 2026
    • Aufnahmeprüfung:    Mittwoch, 4. März 2026

    Ablauf

    08:00 bis 09:30 Uhr Mathematik
    10:00 bis 10:45 Uhr Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis
    11:15 bis 12:45 Uhr Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz)

    Anmeldegebühr

    Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.–. Nach Anmeldeschluss kann diese Gebühr nicht zurückerstattet werden, falls die Aufnahmeprüfung verpasst wurde. Anmeldungen für den prüfungsfreien Übertritt in die Berufsmaturitätsschule sind kostenlos.

     

Gestaltung des Berufsmaturitätsunterrichts

  • Integrative Berufsmaturität

    Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, basiert auf dem integrativen Modell. Das heisst, die Lernenden werden während ihrer Ausbildung an der Berufsfachschule sowohl auf die Abschlussprüfungen für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als auch auf die Prüfungen zur Berufsmaturität vorbereitet. Deshalb belegen sie neben den Berufsmaturitätsfächern auch Trainingssequenzen, in denen sie, mit Orientierung auf die Handlungskompetenzen, auf die EFZ-Abschlussprüfungen vorbereitet werden.

  • Fächer

    Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst einen Grundlagen-, einen Schwerpunkt- und einen Ergänzungsbereich. Darin integriert ist das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF), bei dem die Lernenden ein Thema nicht nur in einem, sondern in mehreren Fächern behandeln. Hinzu kommt die Arbeit an einer interdisziplinären Projektarbeit (IDPA), die angeleitet und betreut wird.

    Die Fächer des Grundlagenbereichs:

    • erste Landessprache (Deutsch)
    • zweite Landessprache (Französisch)
    • dritte Sprache (Englisch)
    • Mathematik

    Die Fächer des Schwerpunktbereichs:

    • Finanz- und Rechnungswesen
    • Wirtschaft und Recht

    Die Fächer des Ergänzungsbereichs:

    • Technik und Umwelt
    • Geschichte und Politik

    EFZ-Fach:

    • Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt. Dieses Fach zählt nicht für die Promotion in der Berufsmaturität. Es wird jedoch im Rahmen der Abschlussprüfung EFZ bewertet.

    Gesundheit und Sport:

    Der nationale Lehrplan beinhaltet auch obligatorische Sportlektionen. Die Noten in diesem Fach fallen für die Promotion in der Berufsmaturität nicht ins Gewicht.

  • Blended Learning
    • Blended Learning bedeutet das Kombinieren von Lehr-Lern-Arrangements, die klassische Lehr-Lern-Methoden mit den aktuellen Möglichkeiten von digitalen Medien und Anwendungen optimal verknüpfen. Diese Verknüpfung führt zu spezifischen Blended Learning-Lernsettings (Präsenzlektionen, begleitetes selbstorganisiertes Lernen und individuelles Lernen), die sich primär bezüglich der Dimensionen Zeit (synchron/asynchron), Raum (physisch/digital) sowie ihrer Sozialform (begleitet/individuell) unterscheiden. Die BFSU setzt Blended Learning in der Kombination von klassischen Lehr-Lern-Methoden des Präsenzunterrichts mit digitalem Unterricht sowie mit begleitetem selbstorganisiertem Lernen (SOL) um.

    • Präsenzlektionen

      Sowohl Lehrpersonen als auch Lernende sind physisch gemeinsam, d.h. zeitgleich (synchron) anwesend. Präsenzlektionen werden ausschliesslich synchron mit der ganzen Klasse durchgeführt und unmittelbar von einer oder mehreren Lehrpersonen geleitet.

      Präsenzlektionen ermöglichen insbesondere den unmittelbaren Kontakt und Austausch zwischen Lehrpersonen und Lernenden, die Erörterung von komplexen Problem- und Fragestellungen und die Klärung von grundlegenden Fragen im Plenum.

    • Digital-Lektionen

      Die Lehrpersonen unterrichten ihre Lernenden über Moodle zu der im Stundenplan vorgegebenen Zeit. Auch für die Digital-Lektionen stellt die BFSU den Lernenden und ihren Fachlehrpersonen einen Schulraum zur Verfügung. Die Lehrpersonen sind zu den vorgegebenen Digital-Lektionen im Schulraum präsent; die Lernenden entscheiden selbst, ob sie dem Unterricht ebenfalls im Schulraum oder über Moodle an einem von ihnen bestimmten Ort folgen möchten.

    • SOL-Lektionen

      Die Fachlehrpersonen organisieren den Unterricht derart, dass sich Präsenz- und SOL-Lektionen optimal ergänzen. Sie erteilen den Lernenden für die entsprechenden SOL-Lektionen klare Aufträge, die jeweils auf die Präsenzlektionen abgestimmt sind. Die Lehrpersonen stehen den Lernenden im Umfang ihrer SOL-Fachlektionen zu klar im Stundenplan vorgegebenen Zeitpunkten coachend und unterstützend zur Seite. Lehrpersonen und Lernenden steht ein Schulraum zur Verfügung. Die Lernenden arbeiten während den SOL-Lektionen (zeitabhängig) auf dem Schulareal (ortsabhängig).

       

    • Individuelles Lernen

      Der Lernprozess wird von den Lernenden selbst initiiert und findet ohne jegliche Begleitung von Lehrpersonen statt.

      Das höchste Mass an Selbststeuerung und die Möglichkeit der Lernenden, sich konsequent an den eigenen Bedürfnissen bezüglich Zielsetzung und Themenwahl, Methoden und Techniken sowie der Arbeitsorganisation in ihrem Lernprozess zu orientieren, sind die Stärken dieses Lernsettings.

  • Trainingssequenzen
    nach der "HIP-Methode"
    • In den Trainingssequenzen werden die Lernenden der Berufsmaturitätsschule auf die Abschlussprüfungen für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis vorbereitet. Im Gegensatz zu den Prüfungen für die Berufsmaturität orientieren sich die EFZ-Abschlussprüfungen an den Handlungskompetenzen. Die Berufsfachschule Uster (BFSU) hat für diese Trainingssequenzen eine neue Unterrichtsform entwickelt: die HIP-Methode. Dank ihrer Interdisziplinarität erfüllen die Trainingssequenzen nach dieser Methode auch die Anforderungen an das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF), die in der Berufsmaturität vorgegeben sind.

    • Handlungskompetenzbereiche

      Der dreijährige Unterricht an der Berufsschule ist gemäss dem kantonalen Bildungsplan auf die Inhalte der Handlungskompetenzbereiche (HKB) A bis E ausgerichtet.

      • HKB A Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen (Lernende der Berufsmaturitätsschule sind hier dispensiert)
      • HKB B Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld
      • HKB C Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen
      • HKB D Gestalten von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen
      • HKB E Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt

      Lernende der Berufsmaturitätsschule müssen in den Handlungskompetenzbereichen keine Erfahrungsnoten generieren.

       

    • HIP-Methode

      Die Lernenden arbeiten und handeln in den Modulen nach der HIP-Methode kollaborativ, interdisziplinär und selbstverantwortlich. Jedem HIP-Modul liegt eine Situation zugrunde, die die Berufspraxis nachbildet.

       

  • Fremdsprachen

    Kaufleute EFZ mit Berufsmaturität vertiefen im Rahmen ihrer Ausbildung die beiden Fremdsprachen Englisch und Französisch. Es werden in den Fremdsprachen vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen auf Niveau B2 gemäss GER-Referenzrahmen erworben.

    Anstelle der schulischen Berufsmaturitätsabschlussprüfung in den beiden Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch können Lernende auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht absolviert werden. Die anerkannten Diplome sind aus den Umrechnungstabellen ersichtlich. Es werden nur die aufgelisteten Sprachdiplome anerkannt und umgerechnet.

     

     

     

    Die BFSU bietet freiwillige Sprachaufenthalte in England und Frankreich an.

     

  • Bilingualer Unterricht (bili)

    Der Arbeitsmarkt von heute verlangt neben fachlichen Qualifikationen auch ausgeprägte sprachliche und interkulturelle Kompetenzen. Mit unserem bilingualen Unterricht bieten wir die Möglichkeit, diese Fähigkeiten bereits während der Ausbildung zu erwerben und gezielt zu stärken.

    In ausgewählten Fächern finden Unterrichtseinheiten in englischer Sprache statt. Dabei werden Inhalte praxisnah vermittelt, was ideal für alle ist, die sich frühzeitig auf eine internationale Berufswelt vorbereiten möchten. Die Verbindung von Fachwissen und Englisch eröffnet zusätzliche Perspektiven und fördert ein sicheres Auftreten in globalen Kontexten.

    Unser bili-Angebot bieten wir in der Berufsmaturität an, was eine fundierte, moderne und zukunftsorientierte Ausbildung ermöglicht. Nutzen Sie die Chance, Ihre sprachlichen und beruflichen Kompetenzen weiterzuentwickeln und sich optimal für Ihre Laufbahn aufzustellen.

Organisation schulische Ausbildung

  • Schultage

    Der Pflichtunterricht an der Berufsfachschule findet während der ganzen Ausbildungsdauer an zwei ganzen Tagen statt. An den übrigen Wochentagen erhalten die Lernenden die praktische Ausbildung in ihren Lehrfirmen und besuchen die überbetrieblichen Kurse (ÜK).

     

    Schultage bei Lehrbeginn in Jahren mit geraden Zahlen (2026, 2028)

    • 1. und 2. Lehrjahr: Montag und Dienstag
    • 3. Lehrjahr: Dienstag und Mittwoch

     

    Schultage bei Lehrbeginn in Jahren mit ungeraden Zahlen (2025, 2027)

    • 1. und 2. Lehrjahr: Donnerstag und Freitag
    • 3. Lehrjahr: Mittwoch und Donnerstag

     

    Neben dem Pflichtunterricht können unsere Lernenden unter zahlreichen spannenden Zusatzangeboten auswählen, von freiwilligen Sprachaufenthalten bis hin zur E-Learning-Plattform.

     

  • Lektionentafel

    Die Lektionentafel informiert darüber, welche Fächer mit welcher Dotation in den einzelnen Schuljahren unterrichtet werden.

     

  • Lehrpläne

    Der Lehrplan definiert das Fachwissen und die Handlungskompetenzen, die den Lernenden vermittelt werden.

     

  • Lehrmittel + weitere Kosten

    Die Kosten für die Lehrmittel betragen während der ganzen dreijährigen Ausbildung rund CHF 1’700.–. Nicht eingerechnet ist in diesem Betrag die allfällige Anschaffung eines Laptops. Reise-, Schul- und Unterkunftskosten, die bei den freiwilligen Sprachaufenthalten anfallen, tragen die Teilnehmenden selbst (ca. CHF 1’800.– pro Aufenthalt). Falls während der Lehrzeit Prüfungen für internationale Sprachdiplome abgelegt werden, kommen ebenfalls die Teilnehmenden für die Prüfungskosten auf.

     

     

  • E-Learning + Bring Your Own Device "BYOD"

    Als moderne, innovative Bildungsinstitution legen wir Wert darauf, unseren Lernenden vielfältige Lerngelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Und dabei auch das zeit- und ortsunabhängige Lernen voranzutreiben.

     

  • Schulanmeldung für Lehrbetriebe

    Lehrbetriebe bitten wir, sobald ein neues Lehrverhältnis abgeschlossen wurde und das Resultat der zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) vorliegt, die künftige Lernende/den künftigen Lernenden mit dem Online-Formular zum Berufsschulunterricht anzumelden. Die Schulanmeldung ist notwendig, damit wir die korrekte Klasseneinteilung vornehmen können.

     

Umgang mit Absenzen und Dispensationen Disziplinarreglement

  • Umgang mit Absenzen

    Absenzen und Verspätungen

    • Die Fachlehrpersonen erfassen die Abwesenheiten und Verspätungen der Lernenden.
    • Verspätungen über 30 Minuten gelten als Absenz.
    • Die Lehrbetriebe erhalten am Tagesende eine Mail, die sie über die Abwesenheiten oder Verspätungen ihrer Lernenden informiert.
    • Die Lehrbetriebe klären mit ihren Lernenden den Grund der Absenzen oder Verspätungen und ergreifen bei Bedarf Massnahmen. Absenzen können nicht entschuldigt werden.
    • Die Klassenlehrperson kontaktiert bei häufigen Absenzen, Verspätungen oder anderen Unregelmässigkeiten die Lehrbetriebe.
    • Die Zahl auf den Abwesenheits- und Verspätungslisten wird zu Beginn des neuen Schuljahres auf null gesetzt.

     

  • Dispensationen

    Dispensationsgesuche müssen nur für Abwesenheiten von zwei oder mehr Tagen eingereicht werden. Dafür gibt es ein Formular «Dispensationsgesuch», das vollständig ausgefüllt an das Schulsekretariat zu senden ist. Lehrbetriebe können Kollektiv-Dispensationsgesuche per Mail beim Schulsekretariat einreichen; auf der Liste bitte die entsprechenden Lernenden mit Vornamen, Namen und Klassen aufführen. In diesem Fall wird die Abwesenheit als «dispensiert» eingetragen. Kürzere Abwesenheiten werden hingegen als «Absenz» festgehalten. Falls Prüfungen, Tests oder andere obligatorische Anlässe stattfinden, treffen die Lernenden mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im voraus alle notwendigen Abklärungen und Vereinbarungen.

     

     

    Lernende, die Leistungssport betreiben, können vom Sportunterricht dispensiert werden. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formular «Dispensationsgesuch für Leistungssportler:innen» einzureichen.

     

     

  • Verhaltenskodex

    Der Verhaltenskodex dient als Leitfaden, wie wir an der BFSU miteinander umgehen wollen.

     

Promotion und Qualifikationsverfahren

  • Promotionsordnung
    • Für die Beförderung ins nächste Semester muss der Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern der Berufsmaturität mindestens 4.0 betragen. Ferner dürfen höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend sein und die Differenz der beiden zur Note 4.0 den Wert von 2.0 nicht übersteigen. Wer diese Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, was jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung gewährt wird. Werden die Voraussetzung für die definitive Promotion ein zweites Mal nicht erfüllt, müssen die betroffenen Lernenden in eine Klasse «Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität» wechseln.

    • Wechsel in eine Klasse Kauffrau/Kaufmann EFZ ohne Berufsmaturität

      Wer vor dem letzten Jahr der beruflichen Grundausbildung aus dem Berufsmaturitätsunterricht in den EFZ-Unterricht übertritt, absolviert den gesamten EFZ-Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung».rnrnErfolgt der Übertritt später, wird bei der schulischen EFZ-Abschlussprüfung «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» die Vertiefungsarbeit im Handlungskompetenzbereich A «Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen» durch eine interdisziplinäre Projektarbeitersetzt. Fehlt diese Projektarbeit, ist eine Vertiefungsarbeit gemäss Bildungsverordnung zu verfassen.rnrnWird die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule vorzeitig beendet, so gilt gemäss der Bildungsverordnung als Note für den Unterricht in Berufskenntnissen und Allgemeinbildung das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der Noten der Semesterzeugnisse, die bis zum Austritt erzielt worden sind (Art 24, Abs 7 und Art 19, Abs 2 BiVo). Liegt nur eine summarische Semesterzeugnisnote vor, so gilt diese als Note für den Unterricht in Berufskenntnissen und Allgemeinbildung.

  • Notenrechner
  • Qualifikationsverfahren im Überblick
    • Lernende der Ausbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität» legen im Rahmen des Qualifikationsverfahrens (QV) die Abschlussprüfungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» sowie die Prüfungen zur Berufsmaturität ab. Damit der Berufsmaturitätsausweis erteilt werden kann, muss der Qualifikationsbereich «Kauffrau/Kaufmann EFZ» erfolgreich bestanden sein. Ohne dieses Fähigkeitszeugnis kann der Berufsmaturitätsausweis nicht erteilt werden.

    • Abschlussprüfungen Kauffrau/Kaufmann EFZ

      Gemäss der eidgenössischen Bildungsverordnung (BiVo) 2023 wird im Qualifikationsverfahren (QV) zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ festgestellt, ob die Lernenden die Handlungskompetenzen erworben haben, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlich sind. Das QV umfasst folgende Qualifikationsbereiche:

      • Betrieb, Berufsfachschule, Überbetriebliche Kurse: Erfahrungsnoten, Gewichtung 40 Prozent
      • Berufsfachschule: Abschlussprüfung «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung», Gewichtung 30 Prozent
      • Betrieb: Abschlussprüfung «Praktische Arbeit», Gewichtung 30 Prozent

      Als Fallnote gelten die beiden Abschlussprüfungen «Praktische Arbeit» (Betrieb) und «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» (Berufsfachschule).

      Die Erfahrungsnoten der beiden Lernorte Betrieb und Überbetriebliche Kurse (ÜK) werden in einem separaten Qualifikationsbereich erfasst bzw. ausgewiesen. Schulische Erfahrungsnoten werden keine übernommen. Es gilt folgende Gewichtung:

      • Betrieb: 50 Prozent
      • Überbetriebliche Kurse: 50 Prozent

       

       

      Lernende auf dem Weg zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität sind von der schulischen Abschlussprüfung im Handlungskompetenzbereich A «Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen» befreit. Prüfungen müssen in den HBK B bis und mit E abgelegt werden. Die Note für den Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» setzt sich bei einer Befreiung vom HKB A aus den gleichgewichteten Noten der HKB B bis und mit E zusammen.

      Die schriftlichen EFZ-Abschlussprüfungen werden als Open-Book-Prüfung mit geschützter Prüfungsumgebung durchgeführt (vgl. Hilfsmittelliste), das heisst, die Nutzung des Internets ist gestattet, aber keine Kommunikation.

       

    • Berufsmaturitätsprüfungen

      Die Abschlussprüfungen in den Grundlagen- und Schwerpunktfächern:

      • Deutsch: schriftlich und mündlich
      • Englisch: schriftlich und mündlich*
      • Französisch: schriftlich und mündlich*
      • Mathematik: schriftlich
      • Finanz- und Rechnungswesen: schriftlich
      • Wirtschaft und Recht: schriftlich

      In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote.

      In den Ergänzungsfächern «Technik und Umwelt» sowie «Geschichte und Politik» gelten die Erfahrungsnoten. Hier wird keine Abschlussprüfung verlangt.

       

      * Die Abschlussprüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch kann durch ein vom SBFI anerkanntes Fremdsprachendiplom ersetzt werden. Die Erfahrungsnoten sind in jedem Fall beizubringen.

       

    • Ablauf & Termine
  • Ausführungsbestimmungen Qualifikationsverfahren

    Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprü-
    fung konkretisieren die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan enthaltenen Bestimmungen.

     

  • Hilfsmittellisten
    • Hilfsmittel schulische Abschlussprüfungen EFZ

      Gemäss Wegleitung zur Nullserie 1.1 Stand Januar 2025 (Änderungen vorbehalten)

      Schriftliche Prüfung (Open Book)

      • Kandidierende Person ist verantwortlich für ein funktionsfähiges Gerät mit kompatiblen Kopfhörer. Das Gerät muss einen WLAN-Zugang für den Zugriff auf die digitale Prüfungsumgebung ermöglichen.
      • Der Akku des persönlichen Geräts muss geladen sein und ein passendes Ladegerät mitgenommen werden.
      • Ausstattung der Geräte mit Browser sowie Programme für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Anzeigen und Erstellen von PDF-Dateien, Videobearbeitung, Wiedergabe von Audiodateien.
      • Erlaubt sind: Internetnutzung, Lehrbücher, eigene Notizen (u.W. à Open-Book), Taschenrechner, KI-Applikationen, Notizblätter
      • Nicht erlaubt sind: Mobile/Smartphone, Smartwatches, Smartglasses, private externe Datenträger (UBS-Stick, externe HD usw.), Zugriff auf gemeinsame Netzlaufwerke, Kommunikation (weder mündlich noch schriftlich, Vervielfältigung der Prüfung, Aufzeichnen der Prüfungsunterlagen oder sonstige Nutzung von Aufzeichnungsmöglichkeiten (Kamera, Ton)

      Mündliche Prüfungen

      • Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Während der Vorbereitungszeit darf die kandidierende Person sich jedoch Notizen machen und diese an der Prüfung als Gedankenstütze nutzen.

      Massgeblich sind die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung des SBFI vom 16. August 2021 und zum Bildungsplan vom 16. August 2021

      Weiterführende Informationen: www.bikas.ch

    • Hilfsmittel Berufsmaturitätsprüfungen

      Für die Berufsmaturitätsprüfungen gilt folgende Hilfsmittelliste

       

  • Prüfungsplattform «smartlearn» für schriftliche Abschlussprüfungen EFZ

    Die schriftlichen schulischen Abschlussprüfungen im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ werden digital über die Prüfungsplattform «smartlearn» durchgeführt.

    Technische Mindesanforderungen «smartlearn»

    • Betriebssystem mit nachfolgenden Versionen:
      • Windows: Version 11 (23H2 oder neuer) oder Version 10 22H2
      • macOS: Version 14 oder 15
    • Mögliche Browser:
      • Google Chrome (Version 132 oder neuer, Download)
      • Microsoft Edge (Version 131 oder neuer, Download)
      • Mozilla Firefox (Version 136 oder neuer, Download)
      • Apple Safari (Version 18.0 oder neuer, Update)
    • Sämtliche Updates des Betriebssystems und des Browsers müssen installiert sein.
    • Datum und die Uhrzeit müssen korrekt eingestellt sein.

    Änderungen vorbehalten

  • Vorbereitungskurse Abschlussprüfungen

    Die BFSU bietet ihren Lernenden BM 1 massgeschneiderte Vorbereitungskurse für die Berufsmaturitätsprüfungen an. Die Prüfungsvorbereitung auf die EFZ Abschlussprüfungen erfolgt mit interdisziplinären Ateliers im Berufsmaturitätsunterricht.

     

  • Sprachzertifikate

    Statt die Abschlussprüfungen in den Fremdsprachenfächern Englisch und/oder Französisch zu absolvieren, können Lernende der Berufsmaturitätsschule auch ein internationales Sprachdiplom erwerben. Dieses muss fristgerecht beigebracht werden. Anerkannt und umgerechnet werden nur die Sprachdiplome, die in den Umrechnungstabellen aufgelistet sind.

     

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